Öffentlicher Dienst
Wir beraten Ministerien des Bundes und des Landes, Städte und Behörden, öffentlich-rechtliche Träger, Anstalten und Institutionen im arbeitsrechtlichen Dauergeschäft oder zu komplexen Fragen – etwa im Bereich von Outsourcing-Projekten, zu Formen des Fremdpersonaleinsatzes und der Personalgestellung oder zu arbeitsrechtlichen Themen im Bereich des Vergaberechts. Unsere renommierten Experten fertigen nach Auftrag auch Gutachten zu spezifischen Fragestellungen wie der Verfassungs- und Gesetzeskonformität von Verordnungen oder stehen bei Verhandlungen mit dem Personalrat oder bei Konkurrentenklagen an Ihrer Seite. Schnell, präzise und erfolgreich. Darüber hinaus führen wir erfolgreich Musterprozesse, z.B. zur Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, zum Mindestlohngesetz und zu den Tariftreuegesetzen.
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