Katja Giese, LL.M.
Rechtsanwältin
Fach­an­wäl­tin für Arbeitsrecht / Attorney-at-Law (NY)
Partnerin

KLIEMT.Arbeitsrecht
Maximilianstraße 35a
80539 München
T +49 (0) 89 2123103-325
F +49 (0) 89 2123103-333
E katja.giese@kliemt.de
Katja Giese berät Arbeitgeber vor allem in Zusam­men­hang mit inter­na­tio­na­len Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen, der anschlie­ßenden Integration und Umstruk­tu­rie­run­gen. Sie verfügt außerdem über umfassende Erfahrungen im inter­na­tio­na­len Projektmanagement. Katja Giese ist zugelassen als Attorney-at-Law (NY) in den Vereinigten Staaten, wo sie Teile ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn verbrachte. Besondere Branchenkenntnis besitzt sie im Technologiesektor.

Kurzvita


  • Rechts­an­wäl­tin seit 2013
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2016
  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2017
  • Zuvor 5 Jahre in der arbeitsrechtlichen Praxis von Baker McKenzie in Deutschland und den Vereinigten Staaten tätig
  • US-amerikanische Anwaltszulassung “Attorney-at-Law (NY)” seit 2012
  • Ausbildung in Berlin, Hartford (Connecticut), München
  • Master of Law (LL.M.), University of Connecticut School of Law

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften


  • Deutsch-Ame­ri­ka­ni­sche Juris­ten­ver­ei­ni­gung (DAJV)
  • New York Bar Association

Veröffentlichungen


  • Die Übertragung des disziplinarischen Weisungsrechts in der Matrixorganisation
    „Arbeitsrecht 4.0 in der Unternehmenspraxis“ 2020
  • Arbeitsrechtliche Folgen des VerSanG: Das Ende des Personalgesprächs bei internen Ermittlungen
    ZIP 2020, 498
  • Entgelttransparenzgesetz – Folgt jetzt die Klagewelle?
    NZA 2018, 207
  • „Aggressives“ Erwerberverhalten im Betriebsübergang – Folgen für die Unterrichtung nach § 613a BGB
    NZA 2017, 966
  • “Equal Pay” ohne Ausnahme: Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung in der Leiharbeit
    BB 2017, 693
  • Arbeitswelt 4.0
    Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 1. März 2017
  • Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung – New Rules of the Game für Personalabbaumaßnahmen?
    NZA 2016, 463
  • Arbeitnehmerüberlassung – Der Scheinwerkvertrag und die Wirkung der Arbeitnehmerüberlassung „auf Vorrat“
    BB 2015, S. 1461


ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Referenzen und Auszeichnungen


  • Aufsteiger im Arbeitsrecht (bis 40 Jahre)
    (JUVE Handbuch 2020/2021)
  • Rising Star (The Legal 500 Rankings)