Dr. Till Heimann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
KLIEMT.Arbeitsrecht
Junghofstraße 9
60315 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-245
F +49 (0) 69 710410-200
E till.heimann@kliemt.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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KLIEMT.Arbeitsrecht
Junghofstraße 9
60315 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-245
F +49 (0) 69 710410-200
E till.heimann@kliemt.de
Till Heimann berät Arbeitgeber mit Fokus auf Unternehmenstransaktionen (mit anschließender Integration), Umstrukturierungen auf Unternehmens- und Betriebsebene und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen.
Er ist erfahren im Umgang mit den speziellen Herausforderungen von Startups, Scale-Ups und Investoren sowie Unternehmen der Technologiebranche. Besondere Expertise besitzt er zudem zu Nachhaltigkeitsaspekten ("ESG"), insbesondere im Zusammenhang mit HR-Compliance sowie regulierter Vergütung in Finanzinstituten (Banken, Wertpapierinstitute, Versicherungen und KVGs).
Till Heimann ist Co-Head der Fokusgruppen ESG und Regulatory bei KLIEMT.Arbeitsrecht.
„Hervorragende Unterstützung [...], schnell, pragmat[isch], findet gute Lösungen“
„Till Heimann ist für mich der beste Arbeitsrechtler, mit dem ich in Deutschland zusammengearbeitet habe.“
"Kreativ und praxisnah."
Kurzvita
- Rechtsanwalt seit 2011
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2011
- Promotion bei Professor Dr. Frank Maschmann (Universität Mannheim) zum Thema „Die Korrekturvereinbarung“
- Zertifizierter Ius Laboris Project Manager
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- European Legal Technology Association (ELTA)
Veröffentlichungen.
- Konsequenzen des politischen DEI-„Rollback“ für globale Unternehmen
in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 1, Kapitel 3.3, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft - Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht
Maschmann/Sieg/Göpfert, 4. Auflage 2025, Kapitel 3: Erläuterungen zu Ausbildung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Low Performance - Compensation & Benefits
Maschmann, 3. Auflage 2025, Kapitel 19: Entgeltgestaltung und „Low Performance“ und Kapitel 23: Ablösung von Vergütungsordnungen - „Präventive“ Restrukturierungen im Lichte globaler Handelskonflikte
SPA 2025, 101
- Lösungsvorschläge zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie für den deutschen Gesetzgeber
BB 2025, 2164-2175 - „Woke no longer“ – Konsequenzen des US-Politikwechsels für die DE&I-Compliance
CB 2025, 133-139 - DE&I: Kampfansage gegen die „Woke-Kultur“
ESGZ 6-7/2025, 15-25 - Deutschland im Wandel – aber auch nachhaltig?
ESGZ 4/2025, 27-29 - Tarifautonomie vor Gleichheit?
ESGZ 4/2025, 33-35 - Insolvenzarbeitsrecht
Hendrik Röger (Hrsg.), 2. Auflage 2024, dort: § 5 III Beendigung von Arbeitsverhältnissen (mit Sebastian Stütze) und § 8 V Sanierungstarifverträge - Entgelttransparenzrichtlinie: So gehen Sie die Umsetzung konkret an
SPA 2024, 133 - „Workation“ – Traum für Arbeitnehmer, Albtraum für Unternehmen?
ZUJ 2023, 25-29 - Update Arbeitsrecht 2023
ZUJ 2023, 36-41 85 - Beiträge für die Beratungspraxis: Mitbestimmung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
ArbRB 2024, 29-32 - Handlungsbedarfe für Unternehmen im Lichte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
BB 2024, 884-892 - Neue Vergütungsregulierung nach MiCAR für Kryptowerte-Anbieter und -Dienstleister
CB 2024, 431-436 - Arbeitsrecht: BGH: Wirksamkeit von Bad-Leaver-Klauseln in Arbeitsverträgen mit variabler Vergütung
DB 2024, 1550 - Reichweite des Koalitions- und Arbeitskampfrechts
ESGZ 2024, 58-59 - Frist einer Schwangeren zur Kündigungsanfechtung
ESGZ 2024, 60 - Lieferkettenverstöße in der Modebranche – ein Fall (auch) für die Kartellbehörden
ESGZ 2024, 61 - Persönlichkeitsrecht „schützt“ nicht vor genderinklusiver Sprache
ESGZ 2024, 54 - Nachhaltigkeit ist nicht alles – jedenfalls für den Betriebsrat?
ESGZ 2024, 55 - Green Claims müssen geprüft und prüfbar sein
ESGZ 2024, 56 - ClientEarth scheitert mit Rechtsmitteln gegen Entscheidung der UK Financial Conduct Authority bzgl. IPO von Ithaca Energy
ESGZ 2024, 57 - Lieferkettenrisiken in der Textilindustrie managen
ESGZ 2024, 22-28 - Die besten „Hacks“ im Arbeitsrecht
ZURe 2024, 20-23 - Update Arbeitsrecht 2024
ZURe 2024, 32-38 - Sorgfaltspflichtenprüfung und Gestaltung der Haftung in der Lieferkette
ZURe 2024, 32-36 - Das „S“ in ESG: Wie Nachhaltigkeit die arbeitsrechtliche Beratung zukünftig prägt: Beitrag von Prof. Dr. Michael Kliemt und Dr. Till Heimann
JUVE-Handbuch 2023/2024 - Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsamt
AP Nr 57 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit - Beiträge für die Beratungspraxis: Die Umsetzung des LkSG im betrieblichen Kontext
ArbRB 2023, 304-307 - Beiträge für die Beratungspraxis: ESG-Compliance arbeitsrechtlich umsetzen
ArbRB 2023, 86-89 - Due Diligence und Haftungsvermeidung in der Lieferkette
ESGZ 2023, 18 - Rechtsprechungsübersicht ESG
ESGZ 2023, Heft 1, 59 - Rechtsprechungsübersicht ESG
ESGZ 2023, Heft 2, 57 - Schluss mit „Nach mir die Sintflut“
Personalwirtschaft 2023, Heft 2, 38-40 - Guide to Restructuring a Cross-Border Workforce
International Employment Lawyer IEL - Employment in Financial Services
International Employment Lawyer - Insolvenzarbeitsrecht
Röger (Hrsg.), 2. Auflage 2023 - Environmental Social Governance in die Vergütungspolitik integrieren: Nachhaltig, motivierend und compliant
AuA 2022, 46-49 - Betriebsrente als strategischer HR-Baustein für ESG
ESGZ 2022, 23-26 - Neue Herausforderungen für die Mitbestimmung durch ESG (Environmental Social Governance)
ESG 2022, 138-140 - Social-Governance-Berichterstattung: Welche Herausforderungen den Finanzsektor durch die CSRD erwarten
Private Banking Magazin - Environmental Social Governance im Arbeitsrecht
Human Resources Manager - ESG Cooperation Agreements: Nachhaltigkeit mitbestimmungsrechtlich umsetzen
ESGZ 2022, 18ff - Das „S“ in ESG – warum Sie jetzt tätig werden müssen
ZAU 2022 - Neue Vergütungsregeln für Institute – Die Institutsvergütungsverordnung 4.0 kommt
GoingPublic – Das Kapitalmarkt-Portal, 06.04.2021 - Vergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil II
Betriebsberater (BB) 2021, 1844 - Vergütungsregulierung im Finanzsektor: Was gilt, was kommt, welche Probleme bleiben? – Teil I
Betriebsberater (BB) 2021, 1780 - Anpassungsbedarf durch die IVV 4.0: Vergütungssysteme für Banken und Finanzdienstleister
AuA 2021, 44 - IVV 4.0: Das ändert sich bei der Offenlegung von Vergütungen
Private Banking Magazin, 21.04.2021 - Kap. 14.4: Arbeitsrechtliche Aspekte digitaler Transformation sowie Kap. 15.1: Social Media im Arbeitsverhältnis
Leupold / Wiebe / Glossner, IT-Recht, 4. Auflage 2021 - Neue Vergütungsregelungen für Wertpapierinstitute – Vergütungssysteme rechtssicher einführen und anpassen nach der Reform
DB 2021, 2351-2355 - Kurzarbeit – Lernen aus den Fehlern beim „zweiten Versuch“!
SPA 2021, 36 - Kapitel 3: Entsendung ins Homeoffice und mobiles Arbeiten
Göpfert/Helm/Dahl, Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien, 1. Auflage 2020 - „Entgeltgestaltung und Low Performance“
Maschmann (Hrsg.), Total Compensation, 2. Auflage 2019, Kap. 16 - „Ablösung von Vergütungsordnungen“
Maschmann (Hrsg.), Total Compensation, 2. Auflage 2019, Kap. 19 - Neue Wege mit dem Betriebsrat
Haufe Personalmagazin 1/2019, 74ff. - Kündigung wegen Verstoßes gegen Compliance-Regeln, Anmerkung zu LAG Rheinland-Pfalz vom 26.2.2016
1 Sa 358/15, CB 2018, 126 - Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb, Anmerkung zu BAG vom 16.1.2018
7 ABR 21/16, BB 2018, 1597 - § 5 III 3 (Aufhebungsverträge), § 5 III 4 (Ausbildungsverhältnisse) sowie § 8 V (Sanierungstarifverträge)
in: Röger (Hrsg.), Insolvenzarbeitsrecht, Handbuch 2018 - Agile Arbeitsweisen rechtssicher einführen
PersF 2018, 72 - Betriebsratsbeteiligung kann auch bei Kündigung von Arbeitnehmern im Ausland erforderlich sein, Kommentar zu BAG vom 24. Mai 2018
2 AZR 524/18, DB 2018, 2940 - Arbeitsrechtliche Herausforderungen bei der Agilen Transformation von Unternehmen – Hindernisse, Verhandlungsstrategien und Best-Practice-Empfehlungen
DB 2018, 2757 - Referentenentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz: Bei Kündigungslockerungen lauern Gleichbehandlungsprobleme
Haufe online vom 20.12.2018 - Betriebsratswahl 2018 – alte und neue Fehler vermeiden
BB 2017, 1973 - Betriebsratswahl 2018 – Fallstricke nach der Wahl
BB 2017, 1973 - Rüstzeug für die Neuvergütung
Haufe Personalmagazin Heft 4/2017, 22 - Zeitgemäß, aber selten geregelt
Legal Tribune Online (19. Januar 2017), veröffentlicht unter www.lto.de - Kein bEM-Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit?
NZA 2017, 159 - Gerichtsverwertbare Videoüberwachung im Betrieb nicht nur bei Straftaten
DB 2017, 555 - Active Sourcing: Unnötige Risiken vermeiden
PersF 2017 (Heft 11), 70 - Arbeiten 4.0 überholt die rechtlichen Rahmenbedingungen
Haufe Personalmagazin Heft 5/2016 - Anmerkung zu BAG vom 20.1.2016 – 7 AZR 340/14: Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungssachgrund
NJW 2016, 2604 - Gestaltung variabler Vergütungssysteme – Bonussysteme im Unternehmen
AuA 2016, 72ff. - „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ als Ende der krankheitsbedingten Kündigung?
NZA 2016, 267 - Sicherung der Arbeitgeberrechte an Social Media-Kontakten
NZA 2016, 792 - Drunter oder drüber? Eine Übersicht zu wichtigen arbeitsrechtlichen Schwellenwerten
Haufe Personalmagazin 10/2016, 68 - Weniger ist oft mehr – Neues vom BAG zu bEM und Präventionsverfahren
NZA 2016, 1261 - Keine Leistung, keine Bezahlung?
Legal Tribune Online (20. September 2016), veröffentlicht unter www.lto.de - Wer Mutter ist, bestimmt der Gesetzgeber
Legal Tribune Online (25. Juli 2016), veröffentlicht unter www.lto.de - Keine „abschlagsfreie Rente mit 63 (65)“ in der betrieblichen Altersversorgung!
NZA 2015, 1159 ff. - Arbeitgeberstrategien gegen Weiterbeschäftigungsverlangen und Annahmeverzugsrisiko
Betriebs-Berater 2015, 245 - Anmerkung zu BAG vom 21.10.2014 – 9 AZR 956/12: Staffelung der Urlaubsdauer nach Alter
NJW 2015, 1324. - Private Facebook-Posts: Riskiere ich meinen Job?
karrierebibel.de (25. Juli 2015), veröffentlicht unter www.karrierebibel.de - Vom Nutzen einer Korrekturvereinbarung
Andrzejewski / Refisch (Hrsg.), Trennungs-Kultur und Mitarbeiterbindung, 4. Auflage 2015 (S. 460 – 464) - Anmerkung zu BAG vom 24.6.2015 – 5 AZR 509/13: Annahmeverzugslohn – Keine Verjährungshemmung durch Kündigungsschutzklage bezüglich Annahmeverzugslohns
NJW 2015, 3600 - Anmerkung zu BAG vom 10. Dezember 2013 – 9 AZR 51/13: Rechtsfolge einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
NJW 2014, 956. - Anmerkung zu Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12: Keine Weiterbeschäftigung im Ausland, NZA 2013, Heft 18, S. VI. - Die Kündigung von Low-Performern – „BEM“, Korrekturvereinbarungen und das „Ultima-Ratio-Prinzip
Maschmann (Hrsg.): Kündigungsrecht: Alte und neue Fragen, Mannheimer Arbeitsrechtstag 2013 (Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht Bd. 42), S. 53 ff, Nomos 2013 - Anmerkung zu BAG vom 15. Mai 2013 – 7 AZR 525/11: Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots
NJW 2013, S. 3465 ff. - Gestalterische Möglichkeiten im Hinblick auf den kollektiven Bezug einer Betrieblichen Altersversorgung
NZA Beilage 3/2012, S. 79 ff. - (Betriebsbedingte) Kündigung: Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland
DB 2012, 1624 ff. - Die Korrekturvereinbarung
Dissertation, Baden-Baden, 2012 - Anmerkung zu BAG vom 6. Oktober 2011 – 6 AZR 262/10: Bargeschäft i. S. d. § 142 InsO – Zahlungen des insolvenzbedrohten Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei längerer Verzögerung
BB 2012, 582 f. - Anmerkung zu BAG vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10: Altersdiskriminierung durch nach Altersstufen gestaffelte Urlaubsdauer
NJW 2012, 3465 - Anmerkung zu BAG vom 8.5.2014 – 2 AZR 249/13: Weiterbeschäftigungsanspruch trotz erheblicher Pflichtverletzung
NJW 2015, 109
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- Till Heimann ist für mich der beste Arbeitsrechtler, mit dem ich in Deutschland zusammengearbeitet habe.
(Legal 500 Deutschland 2025) - Aufsteiger im Arbeitsrecht
(seit JUVE Handbuch 2020/2021) - Oft empfohlener Anwalt
(seit JUVE Handbuch 2019/2020) - Gelistet als „Best Lawyer“ in Deutschland im Arbeitsrecht (Best Lawyers / Handelsblatt, seit 2021)
- Gelistet als eine der renommiertesten Anwälte im Arbeitsrecht in Deutschland (Wirtschaftswoche Ranking Arbeitsrechtskanzleien 2022)
Komplexe Fragen? Unsere Stärke. Innovation? Unser Weg und Anspruch.
Mit Kreativität, Weitblick und viel Erfahrung gestalten wir für Sie heute die Lösungen,
die morgen den Unterschied machen.
