Öffentliches Dienstrecht, Privatisierung, Recht der Kirchen
Wir begleiten seit Jahren zahlreicher Träger der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Dienst- und Personalvertretungsrecht. Daher sind uns die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstrechts sowie die Versorgungssysteme der öffentlichen Hand und die Herausforderungen bei ihrer Überführung in die Privatwirtschaft bestens vertraut.
Besondere Expertise besitzen wir bei der Privatisierung von Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieben und der Übertragung von Krankenhäusern, Sanatorien und Pflegeeinrichtungen. Gleich ob bei der Gestaltung von Public-Private Partnerships oder der arbeitsrechtlichen Begleitung von Outsourcing mit schwierigen beamtenrechtliche Zuweisungsfragen: Wir kennen die erforderlichen Prozesse, stellen sicher, dass Ihr Projekt die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält und auch wirtschaftlich darstellbar bleibt – auch und gerade hinsichtlich des Zusatzversorgungsrechts. Auf Wunsch gestalten wir nicht nur die Vertragsdokumente (insbesondere auch schwierige Gestellungs- und Überlassungsmodelle), sondern unterstützen Sie in den Verhandlungen mit den beteiligten Dienststellen, Personalvertretungen und tariflich mit den zuständigen Gewerkschaften.
Wir beraten zudem im Recht der verfassten Kirchen und unterstützen die Prozessführung, bis hin zum Bundesverfassungsgericht und vor dem EuGH.
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