

Dr. Jan Heuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88288-0
F +49 (0) 211 88288-200
E jan.heuer@kliemt.de
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
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E jan.heuer@kliemt.de
Jan Heuer berät deutsche und internationale Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Institutionen umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt bilden die Begleitung von Reorganisationen und Restrukturierungen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Expertise hat er außerdem im Datenschutzrecht (z. B. DS-GVO-Checks, Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen) und im Bereich arbeitsrechtlicher Compliance (z. B. interne Untersuchungen bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Einhaltung Betriebsverfassungsrecht).
Kurzvita
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2016
- Zuvor mehrere Jahre promotionsbegleitende Tätigkeiten in den internationalen Wirtschaftskanzleien Hengeler Mueller und Noerr LLP
- Promotion an der Universität Düsseldorf, ausgezeichnet mit dem Förderpreis für hervorragende Promotionen
- Ausbildung an Universitäten in Freiburg, Münster und England
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
Veröffentlichungen
- Wie erklärt der Arbeitgeber das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle?
NZA - Arbeitsrecht Jahr 2020 Seite 1521 - Dem Arbeitgeber sind die Hände gebunden
Online-Ausgabe Personalwirtschaft vom 15.5.2018 - Die Rolle des Geschäftsführers bei einer Compliance-Untersuchung
EUROFORUM E-Book für Geschäftsführer 2017, S. 21 - Arbeitsrecht und Strafrecht Hand in Hand
Personalwirtschaft – Magazin für Human Resources, Sonderheft 10/2016, S. 28 (gemeinsam mit Rieks)
- Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRC: Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
München 2014 - Keine Einheit des Verhinderungsfalls beim Zusammentreffen von Erkrankungen und Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
GWR 2014, S. 489 (gemeinsam mit Dr. Mückl)
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