SAP erzielt mit KLIEMT.Arbeitsrecht wegweisenden Etappensieg im Rechtsstreit mit Vorruheständlern
Mit der Forderung auf Gleichbehandlung mit „aktiven Mitarbeitern“ klagten rund 40 Vorruheständler des Softwarekonzerns SAP vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf Zahlung einer weiteren Gehaltserhöhung sowie einer Inflationsausgleichsprämie. SAP gelang mit Unterstützung von KLIEMT.Arbeitsrecht nun ein wegweisender Etappensieg vor dem Arbeitsgericht Mannheim.
Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung von SAP, für das Jahr 2023 konzernweit eine freiwillige Gehaltsrunde durchzuführen. Hierzu einigten sich der Konzernbetriebsrat und SAP im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens im Wege eines Einigungsstellenspruchs auf die Konzernbetriebsvereinbarung „Gehaltsrunde 2023“. Diese sah hinsichtlich der leistungsunabhängigen Gehaltserhöhung und der Inflationsausgleichsprämie erstmals eine Differenzierung zwischen Vorruheständlern und aktiven Arbeitnehmern vor. So wurde u.a. geregelt, dass Vorruheständler zwar auch für 2023 eine leistungsunabhängige Gehaltserhöhung erhalten, diese jedoch nur 50% der Gehaltserhöhung der aktiven Arbeitnehmer ausmacht. Zudem wurde ausschließlich für aktive Arbeitnehmer ein Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie festgesetzt.
Die Vorruheständler verlangten Gleichbehandlung mit den aktiven Arbeitnehmern und vertraten die Auffassung, ihr Anspruch auf „volle“ Gehaltserhöhung ergebe sich bereits aus den bei SAP existierenden Regelungen. Jedenfalls stünden Ihnen die geltend gemachten Zahlungsansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu. Dem erteilte die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim nunmehr eine klare Absage und wies mit Urteil vom 15. Februar 2024 sämtliche vor der 8. Kammer anhängigen Klagen vollumfänglich ab.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass den relevanten Bestimmungen kein Anspruch auf eine weitere Gehaltserhöhung zu entnehmen sei. Nach den Regelungen sei es vielmehr den Betriebsparteien überlassen, im Rahmen einer sog. Gehaltsrunde jährlich neu über das „Ob“ und „Wie“ einer Gehaltserhöhung zu entscheiden. Auch hinsichtlich der behaupteten Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes schloss sich das Gericht der Argumentation von SAP an, wonach es bereits an einer Vergleichbarkeit der Vorruheständler mit aktiven Arbeitnehmern fehle. So werde bei aktiven Arbeitnehmern auf eine zukünftig noch zu erbringende Arbeitsleistung abgestellt, wohingegen Mitarbeiter im Vorruhestand Lohn für bereits in der Vergangenheit erbrachte Arbeitsleistungen erhalten. Die von SAP vorgenommene Differenzierung sei daher rechtmäßig.
Zwar stehen in etwa 30 gleichgelagerten Fällen die Entscheidungen der restlichen Kammern des Arbeitsgerichtes noch aus; nach aller Wahrscheinlichkeit dürfte aber davon auszugehen sein, dass sich diese dem Urteil der 8. Kammer anschließen werden.
SAP wurde von KLIEMT.Arbeitsrecht, namentlich dem Team um Prof. Dr. Barbara Reinhard vertreten, welche SAP seit vielen Jahren erfolgreich berät.
Vertreter SAP: KLIEMT.Arbeitsrecht (Frankfurt): Prof. Dr. Barbara Reinhard (Partnerin), Vera Ellger, LL.M. (Senior Associate) und Camille Scheidel (Associate)
Kurzprofil KLIEMT.Arbeitsrecht:
Mit rund 90 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten ist KLIEMT.Arbeitsrecht die größte auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Deutschland. Die Kanzlei entstand 2002 als Spin-Off eines Teams um Prof. Dr. Michael Kliemt und Dr. Oliver Vollstädt aus dem Düsseldorf Büro von Clifford Chance. Mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Berlin und Hamburg gilt die Kanzlei heute als einer der Marktführer im Arbeitsrecht. Mehr als die Hälfte der DAX-Konzerne, eine Vielzahl erfolgreicher deutscher Mittelständler und etliche weltweit tätige Konzerne vertrauen auf die arbeitsrechtliche Expertise von KLIEMT.Arbeitsrecht.
KLIEMT.Arbeitsrecht berät unter anderem bei der Umsetzung von Restrukturierungs- und Integrationsprojekten sowie bei tarifrechtlichen Aufgabenstellungen. Zu den weiteren Schwerpunkten gehören das Betriebsverfassungsrecht, die Betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerüberlassung, Codes of Conduct, Compliance und Datenschutz. Außerdem unterstützt die Kanzlei Unternehmen und Top-Führungskräfte in sämtlichen Fragen der Managerhaftung einschließlich der Übernahme der Prozessführung.
KLIEMT.Arbeitsrecht ist das deutsche Mitglied von IUS LABORIS, einer weltweiten Allianz führender Arbeitsrechtskanzleien in mehr als 55 Ländern und assoziierten Kanzleien in weiteren rund 60 Ländern. Damit bietet KLIEMT.Arbeitsrecht – gemeinsam mit den IUS LABORIS-Partnerkanzleien – weltweit einen nahtlosen Arbeitsrechtsservice in mehr als 100 Ländern.
www.kliemt.de www.iuslaboris.com
Pressekontakt:
KLIEMT.Arbeitsrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
Alina Ayoob
T: +49 (0) 211 88288-232
E: alina.ayoob@kliemt.de