

Dr. Barbara Reinhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
KLIEMT.Arbeitsrecht
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-240
F +49 (0) 69 710410-200
E barbara.reinhard@kliemt.de
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
KLIEMT.Arbeitsrecht
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-240
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E barbara.reinhard@kliemt.de
Barbara Reinhard berät Unternehmen insbesondere in kollektivrechtlichen Angelegenheiten wie etwa Restrukturierungen, Sanierungstarifverträgen, alternativen Mitbestimmungsstrukturen sowie betrieblichen Mitbestimmungsthemen zu Arbeitsschutz-, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen. Sie ist darüber hinaus renommierte Expertin im Arbeitnehmer-Datenschutzrecht sowie in Fragestellungen zur arbeitsrechtlichen Compliance und Betrieblichen Altersversorgung. Zudem unterstützt sie Organmitglieder in Trennungs- und Anstellungsprozessen.
Barbara Reinhard ist Autorin zahlreicher Fachbeiträge und hält regelmäßig Vorträge.
„Brillant, überzeugt sogar extrem kritische Mandanten“
„Eine der führenden Persönlichkeiten im Arbeitsrecht“
"very impressive"
Kurzvita
- Rechtsanwältin seit 2009
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2012
- Zuvor: Rechtsanwältin in der Praxisgruppe Arbeitsrecht einer internationalen Wirtschaftskanzlei; Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen (1998 bis 2009); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Referentin am Bun-desministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
- Lehrbeauftragte an der Jur-Grad gGmbH, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Lehrbeauftragte an der Philipps-Universität Marburg
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V.
Veröffentlichungen
- Kommentierung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Auflage, 2019 - Rechtliche Möglichkeiten beim Übergang in die agile Welt
Human Resources Manager 12/2018 - Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Krankheit – Eine Fahrt ins Ungewisse
ArbRB 2018, 317 - Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung in der Matrix
Festschrift Willemsen, 2018
- Renaissance des Heimarbeitsvertrags
ArbRB 2017, 161 - Einsatz von Langzeitkonten im Rahmen eines Personalabbaus
ArbRB 2017, 57 - Die neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
ArbRB 2017, 317 - Arbeiten 4.0 überholt die rechtlichen Rahmenbedingungen
Haufe Personalmagazin Heft 5/2016 - Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen im Arbeitsrecht
ArbRB 2016, 307 - Arbeitsrechtliche Tücken der Matrixstruktur
PersF 2016, Heft 9, 70 - Keine „abschlagsfreie Rente mit 63 (65)“ in der betrieblichen Altersversorgung!
NZA 2015, 1159 ff. - Gestalterische Möglichkeiten im Hinblick auf den kollektiven Bezug einer Betrieblichen Altersversorgung
NZA Beilage 3/2012, S. 79 ff. - Urteilsanmerkung zum Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
NJW 2011, 2317 - Betriebliche Übung – in Stein gemeißelt?
ArbRB 2011, 120 - Sind GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer?
ArbRB 2011, 241 (gemeinsam mit Dr. Bitsch) - Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich streiten
ArbRB 2011, 314 (gemeinsam mit Dr. Mückenberger) - Kommentierung zu verschiedenen Abschnitten des Betriebsrentenrechts
Höfer, Betriebsrentenrecht (Band I: Arbeitsrecht), 12. Auflage, 2011 - Kommentierung zu § 1 KSchG (betriebsbedingte Kündigung)
Thüsing/Laux/Lembke, Kündigungsschutzgesetz, 2. Auflage 2011 - Gut oder schlecht gezillmert – Die Anforderungen des Betriebsrentengesetzes an gezillmerte Tarife
BB 2010, 1277 (zusammen mit Luchtenberg) - Der stille „Erfolg“ des AGG
AuA 2010, 78 - Gründung einer Transfergesellschaft im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
ArbRB 2010, 184 - Mediation im Arbeitsrecht
ArbRB 2010, 349 (zusammen mit Dr. Mückenberger) - Kommentierung der §§ 74 ff. HGB
AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Hümmerich/Boecken/Düwell, 2. Auflage 2010 - Prozessuale Fragen einer Insolvenzeröffnung
ArbRB 2009, 187 - Die Pflicht zur Unterrichtung über wirtschaftliche Folgen eines Betriebsübergangs – ein weites Feld
NZA 2009, 63 - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
ArbRB 2008, 157 - Rechtsfolgen einer fehlerhaften Massenentlassung
RdA 2007, 207 - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht
ArbRB 2007, 297 - Kommentierung zu § 3 EFZG
Reinhard u.a., Entgeltfortzahlungsgesetz, 2006 - Das Arbeitsgerichtsgesetz im Wandel der Gesetzgebung
JbArbR 46, 113 - Wie viel Schutz für die Arbeitnehmer? Oder: Wem nützt die Freiheit?
AnwBl 2010, 571 - Je älter desto erholungsbedürftiger? – Die Altersdiskriminierung in der Urlaubsrechtsprechung
ArbRB 2012, 342 ff
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- „Fachlich stark und faire Verhandlerin“
JUVE Handbuch 2019/2020) - „Sehr gute, harte Verhandlungspartnerin“ (Wettbewerber)
(JUVE Handbuch 2016/2017) - Führende Partnerin im Arbeitsrecht
(JUVE Handbuch 2016/2017, 2015/2016, 2014/2015) - “She is well known for her experience as a labour court judge (…). Peers repeatedly mention (…) ‚she has good clients who really appreciate her.’”
(Chambers 2017) - Gelistet als eine von Deutschlands besten Anwälten
(Handelsblatt 2017 und 2016) - „Expertin im Arbeitsrecht“
(Wirtschaftswoche Ranking Arbeitsrechtskanzleien 2017) - Auszeichnung als eine der 40 führenden Köpfe im Personalwesen
(Haufe/Personalmagazin Talent Management Gipfel 2017 und 2015) - „Ein Glücksgriff“ (Mandant)
(JUVE Handbuch 2015/2016) - „Versierte und lösungsorientierte Verhandlungsführerin“ (Mandant)
(JUVE Handbuch 2015/2016) - „Macht sich neben dem Umstrukturierungsgeschäft zunehmend in der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung einen Namen“
(JUVE Handbuch 2015/2016)