Prof. Dr. Barbara Reinhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
KLIEMT.Arbeitsrecht
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-240
F +49 (0) 69 710410-200
E barbara.reinhard@kliemt.de
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
KLIEMT.Arbeitsrecht
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-240
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Barbara Reinhard berät Unternehmen insbesondere in Transformations- und Transaktionsprojekten, wie etwa Re- und Umstrukturierungen, IT-Transformationen, M&A-Transaktionen oder zur Harmonisierung und Modernisierung von Arbeitsbedingungen. Ein starker Fokus liegt dabei auf der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung. Sie ist darüber hinaus renommierte Expertin im ArbeitnehmerDatenschutzrecht sowie in Fragestellungen zur arbeitsrechtlichen Compliance. Sie ist Autorin und Vortragende zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Themen und Honorarprofessorin an der Philipps-Universität Marburg. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe "Private Equity / M&A".
„Herausragende Expertin“ (Mandant); „konstruktive Gegnerin“ (Wettbewerber)
„Brillant, überzeugt sogar extrem kritische Mandanten“
Kurzvita
- Rechtsanwältin seit 2009
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2012
- Zuvor: Rechtsanwältin in der Praxisgruppe Arbeitsrecht einer internationalen Wirtschaftskanzlei; Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen (1998 bis 2009); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Referentin am Bun-desministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
- Lehrbeauftragte an der Jur-Grad gGmbH, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Honorarprofessur an der Philipps-Universität Marburg
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V.
Veröffentlichungen.
- Kommentierung zum EFzG
Müller-Glöge/Preis/Schmidt, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 2022, 22. Auflage - Arbeitsrechtliche Compliance im Homeoffice
ArbRB 2021, 54 - Kommentierung zu § 308 – Einigungsstelle
Kiel/Lunk/Oetker, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3, Kollektives Arbeitsrecht I, 2021, 5. Auflage (Kommentierung § 308 - Einigungsstelle) - Versagen eines Mitbestimmungstatbestands: Von der Stechuhr zu Cloud-basierten Updates
Festschrift Ulrich Preis
- Betriebliche Mitbestimmung bei Auflösung lokaler betrieblicher Strukturen
Festschrift Ingrid Schmidt - Kapitel 3: Entsendung ins Homeoffice und mobiles Arbeiten
Göpfert/Helm/Dahl, Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien, 1. Auflage 2020 - Betriebliche Pandemievereinbarungen
ArbRB 2020, 148 - Mitbestimmungsrechtliche Herausforderungen bei der Agilen Transformation
Festschrift 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht - Kommentierung des Entgeltfortzahlungsgesetzes
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Auflage, 2019 - Gestaltung von Freistellungsregelungen
PersF 2019, Heft 3, 72-74 - Mitbestimmung 4.0 selbst gestalten
ArbRB 2019, 154-157 - Rechtliche Möglichkeiten beim Übergang in die agile Welt
Human Resources Manager 12/2018 - Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Krankheit – Eine Fahrt ins Ungewisse
ArbRB 2018, 317 - Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung in der Matrix
Festschrift Willemsen, 2018 - Renaissance des Heimarbeitsvertrags
ArbRB 2017, 161 - Einsatz von Langzeitkonten im Rahmen eines Personalabbaus
ArbRB 2017, 57 - Die neue Rolle des Datenschutzbeauftragten
ArbRB 2017, 317 - Arbeiten 4.0 überholt die rechtlichen Rahmenbedingungen
Haufe Personalmagazin Heft 5/2016 - Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen im Arbeitsrecht
ArbRB 2016, 307 - Arbeitsrechtliche Tücken der Matrixstruktur
PersF 2016, Heft 9, 70 - Keine „abschlagsfreie Rente mit 63 (65)“ in der betrieblichen Altersversorgung!
NZA 2015, 1159 ff. - Gestalterische Möglichkeiten im Hinblick auf den kollektiven Bezug einer Betrieblichen Altersversorgung
NZA Beilage 3/2012, S. 79 ff. - Urteilsanmerkung zum Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
NJW 2011, 2317 - Betriebliche Übung – in Stein gemeißelt?
ArbRB 2011, 120 - Sind GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer?
ArbRB 2011, 241 (gemeinsam mit Dr. Bitsch) - Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich streiten
ArbRB 2011, 314 (gemeinsam mit Dr. Mückenberger) - Kommentierung zu verschiedenen Abschnitten des Betriebsrentenrechts
Höfer, Betriebsrentenrecht (Band I: Arbeitsrecht), 12. Auflage, 2011 - Kommentierung zu § 1 KSchG (betriebsbedingte Kündigung)
Thüsing/Laux/Lembke, Kündigungsschutzgesetz, 2. Auflage 2011 - Gut oder schlecht gezillmert – Die Anforderungen des Betriebsrentengesetzes an gezillmerte Tarife
BB 2010, 1277 (zusammen mit Luchtenberg) - Der stille „Erfolg“ des AGG
AuA 2010, 78 - Gründung einer Transfergesellschaft im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
ArbRB 2010, 184 - Mediation im Arbeitsrecht
ArbRB 2010, 349 (zusammen mit Dr. Mückenberger) - Kommentierung der §§ 74 ff. HGB
AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Hümmerich/Boecken/Düwell, 2. Auflage 2010 - Prozessuale Fragen einer Insolvenzeröffnung
ArbRB 2009, 187 - Die Pflicht zur Unterrichtung über wirtschaftliche Folgen eines Betriebsübergangs – ein weites Feld
NZA 2009, 63 - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
ArbRB 2008, 157 - Rechtsfolgen einer fehlerhaften Massenentlassung
RdA 2007, 207 - Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht
ArbRB 2007, 297 - Kommentierung zu § 3 EFZG
Reinhard u.a., Entgeltfortzahlungsgesetz, 2006 - Das Arbeitsgerichtsgesetz im Wandel der Gesetzgebung
JbArbR 46, 113 - Wie viel Schutz für die Arbeitnehmer? Oder: Wem nützt die Freiheit?
AnwBl 2010, 571 - Je älter desto erholungsbedürftiger? – Die Altersdiskriminierung in der Urlaubsrechtsprechung
ArbRB 2012, 342 ff
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- Eine der führenden Persönlichkeiten im Arbeitsrecht“; „Fachlich stark und faire Verhandlerin“
(JUVE Handbuch 2019/2020) - „Sehr gute, harte Verhandlungspartnerin“ (Wettbewerber)
(JUVE Handbuch 2016/2017) - Führende Partnerin im Arbeitsrecht
(seit JUVE Handbuch 2014/2015) - “Barbara Reinhard acts on both domestic and international employment mandates, utilising her experience in restructurings, compliance mandates and co-determination topics.”
(Chambers 2022) - Eine der „40 führenden Köpfe im Arbeitsrecht“ (Haufe Personalmagazin)
- Führender Name im Arbeitsrecht (Legal500 2022)
- Gelistet als eine von Deutschlands besten Anwälten
(Handelsblatt) - Gelistet als eine der renommiertesten Anwälte im Arbeitsrecht in Deutschland (Wirtschaftswoche Ranking Arbeitsrechtskanzleien 2022)
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