Ferdinand Groß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

KLIEMT.Arbeitsrecht
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-0
F +49 (0) 69 710410-200
E ferdinand.gross@kliemt.de
Ferdinand Groß berät Unternehmen insbesondere im Betriebsverfassungsrecht und begleitet bei Restrukturierungen, Fremdpersonaleinsatz und der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung von Unternehmen in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Prozessen. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung".

Kurzvita


  • Rechtsanwalt seit 2009
  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2019
  • 2011 – 2019 Rechtsanwalt bei dkm Rechtsanwälte. Kanzlei für Arbeitsrecht, München
  • 2009 – 2011 als Rechtsanwalt und Referent für Arbeitsrecht bei der Allianz Deutschland AG

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften


  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Veröffentlichungen


  • Arbeitsschutz und Persönlichkeitsrecht – Wo ist die Grenze?
    ArbRAktuell 2018, 565
  • Folgeänderungskündigung – erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff auch bei der Änderungskündigung
    ArbRAktuell 2018, 541
  • Erstmaliger Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten zum 30.9.2018 – Rechtsfolgen und Handlungsmöglichkeiten für Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer
    ArbRAktuell 2018, 383
  • LAG München, Beschluss vom 08.02.2018 – 4 TaBVGa 16/17, Keine Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 2 BetrVG bei erstmaliger Zuordnung von (Leih-)Arbeitnehmern zu Schichten
    ArbRAktuell 2018, 238
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuordnung von einzu-stellenden (Leih)Arbeitnehmern zu Dienstplänen – neue Herausforderungen für die Praxis
    ArbRAktuell 2018, 37
  • LAG Köln, Urteil vom 10.6.2016 – 4 Sa 1039/15, Abgrenzung einer nachträglichen Befristung des Arbeitsverhältnisses vom Aufhebungsvertrag
    ArbRAktuell 2017, 308
  • Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen
    ArbRAktuell 2016, 7
  • LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.8.2015 – 4 TaBVGa 6/15, Einleitung eines Beschlussverfahrens ist kein „laufendes Geschäft“ des Betriebsausschusses
    ArbRAktuell 2015, 561
  • LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 – 2 Sa 125/14, Keine Kürzung des im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruchs beim Wechsel in eine Teilzeittätigkeit
    ArbRAktuell 2014, 418


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