Ferdinand Groß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

KLIEMT.Arbeitsrecht
Junghofstraße 9
60315 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 710410-180
F +49 (0) 69 710410-200
E ferdinand.gross@kliemt.de
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.

Kurzvita


  • Rechtsanwalt seit 2009
  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2019
  • 2011 – 2019 Rechtsanwalt bei dkm Rechtsanwälte. Kanzlei für Arbeitsrecht, München
  • 2009 – 2011 als Rechtsanwalt und Referent für Arbeitsrecht bei der Allianz Deutschland AG

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften


  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Veröffentlichungen.


  • Konsequenzen des politischen DEI-„Rollback“ für globale Unternehmen
    in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 1, Kapitel 3.3, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft
  • Konsequenzen unzureichender Umsetzung
    in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 2, Kapitel 3.1, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft
  • Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
    in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 4, Kapitel 2.1, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft
  • „Woke no longer“ – Konsequenzen des US-Politikwechsels für die DE&I-Compliance
    CB 2025, 133-139
  • DE&I: Kampfansage gegen die „Woke-Kultur“
    ESGZ 6-7/2025, 15-25
  • Deutschland im Wandel – aber auch nachhaltig?
    ESGZ 4/2025, 27-29
  • Arbeitsschutz und Persönlichkeitsrecht – Wo ist die Grenze?
    ArbRAktuell 2018, 565
  • Folgeänderungskündigung – erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff auch bei der Änderungskündigung
    ArbRAktuell 2018, 541
  • Erstmaliger Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten zum 30.9.2018 – Rechtsfolgen und Handlungsmöglichkeiten für Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer
    ArbRAktuell 2018, 383
  • LAG München, Beschluss vom 08.02.2018 – 4 TaBVGa 16/17, Keine Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 2 BetrVG bei erstmaliger Zuordnung von (Leih-)Arbeitnehmern zu Schichten
    ArbRAktuell 2018, 238
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuordnung von einzu-stellenden (Leih)Arbeitnehmern zu Dienstplänen – neue Herausforderungen für die Praxis
    ArbRAktuell 2018, 37
  • LAG Köln, Urteil vom 10.6.2016 – 4 Sa 1039/15, Abgrenzung einer nachträglichen Befristung des Arbeitsverhältnisses vom Aufhebungsvertrag
    ArbRAktuell 2017, 308
  • Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen
    ArbRAktuell 2016, 7
  • LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.8.2015 – 4 TaBVGa 6/15, Einleitung eines Beschlussverfahrens ist kein „laufendes Geschäft“ des Betriebsausschusses
    ArbRAktuell 2015, 561
  • LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2014 – 2 Sa 125/14, Keine Kürzung des im Vollzeitarbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruchs beim Wechsel in eine Teilzeittätigkeit
    ArbRAktuell 2014, 418


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