Dr. Anne-Kathrin Bertke
Rechtsanwältin
Principal Counsel

KLIEMT.Arbeitsrecht
Katharinenstraße 25
20457 Hamburg
T +49 (0) 40 5719983-50
F +49 (0) 40 5719983-55
E anne-kathrin.bertke@kliemt.de
Anne-Kathrin Bertke berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung bei komplexen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, auch in der Insolvenz, bei inländischen und grenzüberschreitenden Umwandlungen, auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung und bei SE-Gründungen. Darüber hinaus berät sie Unternehmen und Führungskräfte bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Börsengängen sowie im Bankensektor, und vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren vor Zivil- und Arbeitsgerichten. Anne-Kathrin Bertke verfügt darüber hinaus über besondere Expertise bei der kommunikativen Begleitung von Mandaten. Sie ist Mitglied der Fokusgruppen Aufsichtsratsberatung, Unternehmensmitbestimmung und Private Equity/M&A.

Kurzvita


  • Rechtsanwältin seit 2013
  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2022, zuvor neun Jahre Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Secondments in die Personalabteilung von Novartis in Deutschland und in die Abteilung „Global Litigation Communications“ (konzernweite Krisenkommunikation) der Volkswagen AG
  • Promotion bei Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) zum Thema „Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks“
  • Ausbildung an der Bucerius Law School in Hamburg (LL.B. und Dr. jur.) und an der University of Texas at Austin, USA, und Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften


  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Bucerius Alumni
  • Alumni der Studienstiftung

Veröffentlichungen


  • Employment in Financial Services
    International Employment Lawyer
  • Eine Gefährdungsbeurteilung für Corona erstellen – so geht’s
    Interview, Impulse, Heft 5/2022
  • Unterstützungs- und Partizipationsstreik
    Arbeitskampfrecht - Handbuch für Wissenschaft und Praxis, C.H. Beck, Juni 2021
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Zeiten von Corona und etwaige Bußgeld- und Strafbarkeitsrisiken
    Arbeitsrecht in Zeiten von Corona, C.H.Beck, April 2021
  • Angesteckt im Büro
    FAZ vom 3. Juni 2020
  • Bei der Arbeit mit Corona infiziert – wer zahlt?
    Interview, Impulse, Heft 9/2020
  • Einhaltung von Arbeitsschutzstandards durch Arbeitgeber. Vermeidung von Haftungsrisiken durch Corona
    NJW 2020, 1617
  • Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks. Eine grundrechtsdogmatische Betrachtung
    Nomos Verlagsgesellschaft, Juli 2014
  • BVerfG und Flashmob-Rechtsprechung
    NJW 2014, 1852
  • Grenzen der Zeugenvorbereitung im staatlichen Zivilprozess und im Schiedsverfahren
    SchiedsVZ 2014, 80
  • Die Novellierung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG): Handlungsbedarf bei freiwilligen Vereinbarungen?
    NZA 2011, 1313


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