
Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen sollten anonyme Meldungen ermöglichen
Unternehmen sollten anonyme Meldungen ermöglichen, weil Hinweisgeber sonst auf die externen Meldeportale bei Behörden ausweichen könnten.
Haufe Verlag – Sonderheft "Kanzleien im Arbeitsrecht"