Webinar am 6. oder 15. Oktober: "Personalabbau trotz Kurzarbeit – ein Leitfaden für die Praxis"


In der Corona-Krise hat das Instrument der Kurzarbeit vielen Unternehmen kurzfristige Abhilfe verschafft.
Eine Lösung für dauerhafte Probleme bietet die Kurzarbeit aber nicht. Viele Unternehmen denken daher
mittlerweile über einen langfristigen Personalabbau nach oder bereiten einen solchen vor. Ob Freiwilligenprogramm oder betriebsbedingte Kündigungen – ein Abbau während der laufenden Kurzarbeit bringt
besondere Herausforderungen mit sich. Wir zeigen Ihnen auf, wie der Personalabbau trotz zusätzlicher
arbeitsrechtlicher Hürden gelingt. Eine besondere Herausforderung stellt in der Praxis die Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit dar. Auch hierzu geben wir Praxistipps.

Arbeitsrechtlich und sozialrechtlich sind dabei Hürden zu meistern, insbesondere die Abgrenzung von „vorübergehendem Arbeitsausfall“ (als Voraussetzung der Kurzarbeit) einerseits und „dauerhaftem Wegfall des
Beschäftigungsbedarfs“ (der Voraussetzung für betriebsbedingte Kündigungen) andererseits. Wir zeigen,
dass sich beide Instrumente nicht per se ausschließen, selbst innerhalb eines Betriebs nicht. Wo muss der
Arbeitgeber aufpassen?

Welche Folgen hat der Wechsel von Kurzarbeit zur betriebsbedingten Kündigung auf das nur noch gekürzt
ausgezahlte Arbeitsentgelt? Welche Auswirkungen hat dies für das Kurzarbeitergeld? Besteht ein Anspruch
auf Wiedergewährung der vollen Vergütung? Macht die jeweils bestehende Kurzarbeitsvereinbarung einen
Unterschied?

Zu Einladung und Anmeldung