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Hinweisgeberschutzgesetz – Unternehmen sollten anonyme Meldungen ermöglichen
Unternehmen sollten anonyme Meldungen ermöglichen, weil Hinweisgeber sonst auf die externen Meldeportale bei Behörden ausweichen könnten.
Haufe Verlag – Sonderheft "Kanzleien im Arbeitsrecht"