Tobias Vößing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88 288-270
F +49 (0) 211 88288-200
E tobias.voessing@kliemt.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88 288-270
F +49 (0) 211 88288-200
E tobias.voessing@kliemt.de
Tobias Vößing berät Unternehmen, Führungskräfte und Vereine bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere bei Restrukturierungen, Betriebsänderungen und im Profisport. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützt er Unternehmen bei Verhandlungen mit Betriebsräten, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus vertritt er unsere Klienten in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Geschäftsführerverträgen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung im Profisport: Als Inhaber der DFB-A-Lizenz kennt Tobias Vößing die Strukturen des Profifußballs und berät regelmäßig Fußballvereine, Spielerberater und Lizenzspieler sowie andere Profisportorganisationen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Kurzvita
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2022
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 05/2023
- Zuvor Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei BUSE, Essen (2019-2023)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Veröffentlichungen.
- Entgelttransparenz – alte und neue Rechtslage
in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 2, Kapitel 2.1, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft - Automatisierung im Whistleblowing – Wie viel KI ist zulässig?
Deutscher AnwaltSpiegel 20/2025 - Digitale Arbeitswelt und Mitbestimmung
ZAU, Heft 06/2025 - Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Der Betrieb, Heft 37/2025, 2300
- Moderne Arbeitsformen im Sonn- und Feiertagskonflikt
ZAU, Heft 05/2025, 308 - Neuer Einsatzort 500 km entfernt: Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis ist unbillig
DB, Kommentar zum Urteil des LAG Köln vom 11.07.2024 – 6 Sa 579/23 - Der Umgang mit regionalen Unterschieden im Homeoffice
Deutscher AnwaltSpiegel 2024 - „Too much information?“ BAG erschwert den DSGVO-Auskunftsanspruch für Beschäftigte
Deutscher AnwaltSpiegel 2022 - Weniger Elterngeld durch verspätete Gehaltszahlung – Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers
DB, Kommentar zum LAG Nürnberg Urteil vom 20.01.2021 – 2 Sa 253/20 - With Great Power Comes Great Responsibility – Haftung von Betriebsräten für DSGVO-Verstöße
Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft 2021, 153 - Eigenkündigung – Feststellungsklage des Arbeitgebers unzulässig
DB, Kommentar zum BAG Urteil vom 01.10.2020 – 2 AZR 214/20 - Corona-Exit, Aufgepasst beim Registrieren von Gästedaten!
AHGZ 2020 - Angst vor dem Coronavirus – ein arbeitsrechtliches Problem? Auswirkungen des Virus auf die Arbeitswelt und was Unternehmen jetzt beachten müssen
Der Betrieb, Themenspezial 2020
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- Handelsblatt/Best Lawyers-Ranking 2025: „One to watch“ (Arbeitsrecht)
- Handelsblatt/Best Lawyers-Ranking 2026: „One to watch“ (Arbeitsrecht)
Komplexe Fragen? Unsere Stärke. Innovation? Unser Weg und Anspruch.
Mit Kreativität, Weitblick und viel Erfahrung gestalten wir für Sie heute die Lösungen,
die morgen den Unterschied machen.
