Dr. Markus Janko
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88288-151
F +49 (0) 211 88288-200
E markus.janko@kliemt.de
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E markus.janko@kliemt.de
Markus Janko berät Arbeitgeber insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen und Due Diligence-Prozessen. Besondere Expertise besitzt er in der Unterstützung internationaler Konzerne, dem Einsatz von Transfergesellschaften und im Insolvenzarbeitsrecht. Hier zeichnet er sich durch die Beratung namhafter Insolvenzverwalter in großen Insolvenzverfahren sowie von Unternehmen bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz und der arbeitsrechtlichen Sanierung in Schutzschirmverfahren aus. Er ist Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung und Mitbestimmung“.
Kurzvita
- Rechtsanwalt seit 2004
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2009
- Zuvor in der arbeitsrechtlichen Practice Group von White & Case
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
- European Legal Tech Association (ELTA)
Veröffentlichungen
- Fragen und Antworten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
NZA 2023, 282 - Wie Unternehmen IT-Fachkräfte gewinnen und binden
ZAU Heft 04/2023 - Digitalisierung und künstliche Intelligenz im arbeitsrechtlichen Kontext
BB 2023, 2100, Heft 37 - HR-Transformation digital gestalten mit Arbeitsrecht, (Legal Tech) Tools und KI
LRZ 2023, Rn. 735
- Arbeitsrechtliche Restrukturierungen im insolvenznahen Umfeld
RestructuringBusiness - Talente finden und binden
Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU) vom 6.5.2022, Heft 04, S. 254-257 - Wie erklärt der Arbeitgeber das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen in der Einigungsstelle?
NZA - Arbeitsrecht Jahr 2020 Seite 1521 - Die Rolle des Geschäftsführers bei einer Compliance-Untersuchung
EUROFORUM E-Book für Geschäftsführer 2017, S. 21 - Zur Anwendbarkeit verbraucherrechtlicher Vorschriften im Arbeitsverhältnis. Ein Beitrag zur Methode der Rechtsfindung unter Berücksichtigung der vertragstheoretischen Einordnung von Verbraucher- und Arbeitsrecht
Dissertation, Frankfurt, 2011 - Die Betriebsrentenzusage in der Insolvenz
ZInsO 2009, S. 1000 ff. (gemeinsam mit Gantenberg/Hinrichs) - Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entgeltumwandlung
Der Betrieb 2009, S. 1533 ff. (gemeinsam mit Meyer/Hinrichs) - Industrieller Lagerbetrieb regelmäßig keine betriebsmittelarme Dienstleistung – Mögliche Erhöhung der Transaktionskosten bei Übernahme von Lagerdienstleistungen
Anmerkung zu BAG, Urteil 13.12.2007 - 8 AZR 937/06 Betriebs-Berater 2008, S. 1684 - „Die Entscheidung gibt Anlass, Gestaltungen von Vermeidungsstrategien im Bereich der Unternehmensmitbestimmung zu überdenken.“
Kommentar zu OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.4.2008 Betriebs-Berater 2008, S. 1196-1197 - Die Anrechnungsregeln der § 615 Satz 2 BGB und § 11 Satz Nr. 2 KSchG: Ausgleichsmechanismus für eine einseitige Risikozuordnung
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE), Nr. 3, 2007, S.118-123 (zugleich Anmerkung zu BAG Urt. v. 11.1.2006 - 5 AZR 98/05) - Unwirksamkeit der Befristung bei fehlender Schriftform
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE), Nr. 8, 2005, S. 340-345 (zugleich Anmerkung zu BAG Urt. v. 1. 12. 2004 - 7 AZR 198/04) - Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, Teil 2
JuS 2004, S. 684-689 (gemeinsam mit Wolters) - Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, Teil 1
JuS 2004, S. 584-589 (gemeinsam mit Wolters) - Grenzüberschreitende Verschmelzungen und Arbeitnehmermitbestimmung
Betriebs-Berater 2007, S. 2194-2197 (gemeinsam mit Krause)
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- „Sehr kompetent und pragmatisch“
(JUVE Handbuch 2019/2020)
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