Dr. Anja Dachner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
KLIEMT.Arbeitsrecht
Ludwigstraße 10
80539 München
T +49 (0) 89 2123103-322
F +49 (0) 89 2123103-333
E anja.dachner@kliemt.de
Rechtsanwältin
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80539 München
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Dr. Anja Dachner zählt zu den führenden Expertinnen für komplexe Transformations- und Restrukturierungsprojekte. Sie berät regelmäßig deutsche und internationale Unternehmen bei Transformations-, Integrations-, Outsourcing sowie Restrukturierungsprojekten und unterstützt Sozialpartner bei der Lösung schwieriger Herausforderungen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Sozialplänen, Sozialtarif- und Tarifverträgen. Sie entwickelt zukunftsgerichtete Transformationsstrukturen, begleitet die Harmonisierung von Arbeitsbedingungen und schafft tragfähige Lösungen im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialpartnerschaftlichen Anforderungen. Sie steht für eine ganzheitliche, strategisch ausgerichtete arbeitsrechtliche Beratung – sowohl in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Projekten. Ihre Mandanten schätzen insbesondere ihre Fähigkeit, komplexe Sachverhalte effizient zu steuern und rechtssichere, zugleich pragmatische Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus verfügt sie über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung ihrer Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in allen arbeitsrechtlichen Instanzen bis hin zur Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.
Kurzvita
- Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2018
- Mehrere Jahre Rechtsanwältin bei Baker McKenzie
- Ausbildung in Freiburg, Frankfurt a.M., München und an der University of Michigan, MI, USA
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Veröffentlichungen.
- Betriebsstilllegung 2.0
NZA 2026, 489 - Warum die Stilllegung eines Betriebes Chancen eröffnen kann
Gastbeitrag, F.A.Z. PRO Einspruch, 18.02.2026 - Restrukturierung mit Verantwortung – Erfolgsfaktoren moderner Betriebs(teil)stilllegungen
RestructuringBusiness 1/2026, S. 10 ff. - Die Zusammensetzung und Kosten der Einigungsstelle – Fragen aus der Beratungspraxis
NZA 2024, 1460
- Hinweisgeberschutzgesetz – Erfahrungen aus der Beratungspraxis
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025, S. 376 - Neuer Gesetzentwurf: Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb?
ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen, Heft 10, Seite 587-589, ZAU1467647 - Internal Investigations: Planung und Mitbestimmung des Betriebsrats
ZAU 2022, 660 - Compliance-Untersuchungen und § 626 Abs. 2 BGB: Fristbeginn durch Organisationsverschulden?
NZA 2022, 1241 - Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für „Non-Compliance“
ZWH 2022, 161 - Wann beginnt die zweiwöchige Ausschlussfrist zur fristlosen Kündigung im Rahmen komplexer Compliance-Untersuchungen?
NZA 2022, 538 - Social Media in der betrieblichen und tariflichen Auseinandersetzung
NZA 2022, 1503 - Kommentierung der §§ 120-128 InsO
Kübler/Prütting/Bork (Hrsg), Kommentar zur Insolvenzordnung, 2022. 94. Aktualisierung - Moderne Formen der personalwirtschaftlichen Sanierung
Thierhoff/Müller, Unternehmenssanierung, September 2021 - Arbeitsrechtliche Folgen des VerSanG: Das Ende des Personalgesprächs bei internen Ermittlungen
ZIP 2020, 498 - Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unzulässigen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern
Utz Verlag 2020 - Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens
Göpfert/Giese, Beratungen im Wirtschaftsausschuss, Betriebs-Berater Schriftenreihe, Dezember 2020 - Anforderungen an die Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Compliance-indizierten Verdachtskündigung
ZWH 2020, 361 - Brauchen wir ein Transformations-Kurzarbeitergeld? – 10 Thesen zur Förderung von Re-Qualifizierung
ZIP 2019, 1270 - Kurzarbeit in der Krise
Personalführung 2/2019, 70 - Innovative Vergütungsformen
Arbeitswelt 4.0 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 1. März 2017
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- Aufgeführt als einer der renommiertesten Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland (WirtschaftsWoche Ranking Arbeitsrechtskanzleien 2024)
- Aufgeführt als „One’s to Watch” für Arbeitsrecht (Best Lawyers / Handelsblatt, seit 2022) und Restrukturierungs- und Insolvenzrecht (Best Lawyers / Handelsblatt, 2025)
Komplexe Fragen? Unsere Stärke. Innovation? Unser Weg und Anspruch.
Mit Kreativität, Weitblick und viel Erfahrung gestalten wir für Sie heute die Lösungen,
die morgen den Unterschied machen.
