Innovationsführer
im Arbeitsrecht.
Innovationsführer im Arbeitsrecht.
Ius Laboris:
Seamless Service – weltweit.
Ius Laboris: Seamless Service – weltweit.
Kreativität gepaart
mit Erfahrung.
Kreativität gepaart mit Erfahrung.
Wir gehören zu den
Vordenkern im Arbeitsrecht.
Wir gehören zu den Vordenkern im Arbeitsrecht.
Arbeiten im Team
der Besten.
Arbeiten im Team der Besten.
Im Arbeitsrecht eine Klasse für sich – in Deutschland und weit darüber hinaus. Wir gehören zu den führenden Kanzleien im Arbeitsrecht. Unsere Mandanten – Unternehmen und Unternehmer – können auf unsere langjährige Erfahrung und das Know-how von rund 100 top-qualifizierten Anwältinnen und Anwälten vertrauen.  
Anwaltssuche
Suche
Suche
Top-Expertise im Arbeitsrecht – unser Leistungs­versprechen

Exzellente Beratung im Arbeitsrecht, strategisch und auf höchstem Niveau: Mehr als 50 Prozent der DAX-Unternehmen, internationale Konzerne, führende Mittelstandsunternehmen und Top-Manager vertrauen seit Jahren auf KLIEMT.Arbeitsrecht. Als Mitglied von Ius Laboris bieten wir Ihnen weltweiten Service mit verschiedensten Branchenschwerpunkten und einer Vielzahl an Beratungsfeldern. Erfahren Sie mehr.
Kliemt.blog
Getting restructuring right in Australia and New Zealand: FAQs for employers

Restructurings are increasing across Australia and New Zealand, driven in part by economic pressure and technological change. This short FAQ guide outlines key employer obligations in both countries, along with recent trends, helping employers manage risk and comply with local requirements. Employers considering a restructuring exercise in Australia or New Zealand where there may be a workforce reduction (i.e. a redundancy exercise, often used interchangeably...
Wer regelt, gewinnt: Warum Sozialpläne von klaren Konzepten leben

Sozialpläne sollen die wirtschaftlichen Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen oder zumindest abmildern. In der Praxis liegt die Herausforderung dabei häufig weniger in der Festlegung einzelner Leistungen als in der Frage, für welche Fallkonstellationen diese Leistungen gelten sollen. Denn Restrukturierungen bestehen regelmäßig aus mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Beschäftigte wechseln etwa den Standort, durchlaufen interne Vermittlungs- oder Qualifizierungsverfahren oder nehmen freiwillige Angebote an. Sozialpläne bilden diese unterschiedlichen Wege...
AI Act: Veränderte Fristen, gleicher Handlungsdruck

Mit der Verordnung über künstliche Intelligenz, dem AI Act, wurde mit Wirkung zum 1. August 2024 erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Er soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte gewährleisten und zugleich die Entwicklung sowie den freien Verkehr rechtmäßiger KI-Systeme im EU-Binnenmarkt fördern. Entsprechend der gestaffelten Umsetzungsfristen, sollte zum 2. August 2026 das Kernstück des AI Acts, die...
Wenn Neugier zum Problem wird: Der Mitarbeiterexzess im Datenschutz

Beschäftigte verarbeiten jeden Tag personenbezogene Daten – und zwar nicht nur solche von Kunden oder Geschäftspartnern, sondern auch diejenigen der Kollegen. In der Regel wird dies im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich sein. Verantwortlich für diese Datenverarbeitungen ist der Arbeitgeber. Was gilt aber, wenn der Beschäftigte aus der Personalabteilung gerne erfahren möchte, warum die Kollegin aus dem Controlling schon so lange arbeitsunfähig ist oder...
7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 127 ab sofort verfügbar!

In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat. In dieser Episode geht es um: 1.Diversity-Trainings: Rechtssichere Gestaltung zwischen Compliance und Weisungsrecht Zunächst befassen wir uns mit der rechtssicheren Ausgestaltung von Diversity-Trainings im Unternehmen. Solche Trainings können ein wichtiger Bestandteil der AGG-Compliance sein, wenn sie konkrete Handlungsmaßstäbe für den Arbeitsalltag...
Elternzeit und variable Vergütung: Reichweite des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“

Variable Vergütung wirft bei längeren Abwesenheiten regelmäßig komplexe Fragen auf. Mit seiner Entscheidung vom 2. Juli 2025 hatte das BAG klargestellt, dass arbeitsleistungsbezogene variable Vergütung während der Elternzeit grundsätzlich zeitanteilig gekürzt werden kann. Das LAG Hamm hat diese Linie kürzlich bestätigt und zugleich die Reichweite des Grundsatzes verdeutlicht: Selbst eine ausdrücklich auf die Elternzeit zugeschnittene Sondervereinbarung zur Zielerreichung führt nicht ohne Weiteres dazu, dass eine...
Right to disconnect: key considerations for employers in France, Australia and Colombia

The increasing use of digital tools in the workplace has raised concerns about employees remaining connected outside normal working hours. In response, many jurisdictions have introduced measures to protect employees from work-related communications during their rest periods. France, Australia and Colombia each recognise a form of the right to disconnect, although the scope of the protection and the obligations on employers differ between them. The...
Dienstwagen, Sachbezug und Pfändungsschutz – was Arbeitgeber beachten müssen

Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung ist ein attraktiver Bestandteil von Vergütungspaketen. Rechtlich riskant wird sie, wenn der Dienstwagen nicht zusätzlich zum Gehalt, sondern anstelle eines Teils der „Bar“-Vergütung gewährt wird. Denn die Überlassung des Dienstwagens stellt einen Sachbezug dar. Der Wert vereinbarter Sachbezüge darf den individuell pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Der unpfändbare Betrag muss dem Arbeitnehmer in Geld verbleiben....
Mehrurlaub, mehr Hinweispflichten? Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten

In vielen Bundesländern ist die Sommerferienzeit bereits vorbei oder nähert sich ihrem Ende. Viele Beschäftigte kehren an den Arbeitsplatz zurück – und für HR ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die noch offenen Urlaubskonten zu prüfen. Wer erst kurz vor dem Jahreswechsel aktiv wird, riskiert, dass Beschäftigte ihren Urlaub nicht mehr rechtzeitig nehmen können. Dabei stellt sich eine oft unterschätzte Frage: Muss der Arbeitgeber nur beim...

Ganzheitliche Beratung zur rechtssicheren Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen sind danach verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzuführen und die eingehenden Meldungen nach den Vorgaben des Gesetzes zu bearbeiten. Mit KLIEMT.Whistleblowing unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Regelungen und decken bei Bedarf auch weitere compliance-relevante Themen mit ab.

> MEHR ERFAHREN
Standorte
Düsseldorf KLIEMT.Arbeitsrecht Speditionstraße 21 40221 Düsseldorf T +49 (0) 211 88288-0 F +49 (0) 211 88288-200 E duesseldorf@kliemt.de
Frankfurt KLIEMT.Arbeitsrecht Junghofstraße 9 60315 Frankfurt a. M. T +49 (0) 69 710410-0 F +49 (0) 69 710410-200 E frankfurt@kliemt.de
München KLIEMT.Arbeitsrecht Ludwigstraße 10 80539 München T +49 (0) 89 2123103-300 F +49 (0) 89 2123103-333 E muenchen@kliemt.de
Berlin KLIEMT.Arbeitsrecht Charlottenstraße 42 10117 Berlin T +49 (0) 30 887154-0 F +49 (0) 30 887154-20 E berlin@kliemt.de
Hamburg KLIEMT.Arbeitsrecht Katharinenstraße 25 20457 Hamburg T +49 (0) 40 5719983-50 F +49 (0) 40 5719983-55 E hamburg@kliemt.de
Köln KLIEMT.Arbeitsrecht Spichernstraße 6A 50672 Köln T +49 (0) 221 650509-0 F +49 (0) 221 650509-49 E koeln@kliemt.de