Bundesarbeitsgericht zum Betriebsbegriff und Teil 6 unserer Spezialreihe rund um die anstehenden Betriebsratswahlen
In dieser Folge widmen wir uns einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, an der KLIEMT.Arbeitsrecht unmittelbar mitwirkte. Außerdem geht’s weiter mit unserer Spezialreihe zur Betriebsratswahl.
Das BAG hat entschieden: Betriebsräte können nicht überall dort gewählt werden, wo Arbeitnehmer tätig sind. Eine Entscheidung mit Signalwirkung für alle Unternehmen mit digital organisierten, räumlich verteilten Arbeitsstrukturen. Und besonders wichtig ist auch, was diese Entscheidung nicht bedeutet.
Die Betriebsratswahl 2026: 6. Teil unserer Podcast-Spezialreihe. Es geht um das weitere Verfahren nach dem Gang zur Urne. Die Stimmen sind abgegeben – und jetzt?
Sie möchten die bisherigen Teile unserer Betriebsratswahlen-Spezialreihe noch mal hören? Hier geht’s zu Teil 1 (Zeitpunkt und Turnus der Betriebsratswahlen), Teil 2 (Wahlrecht und Wählerliste), Teil 3 (Wahlvorstand), Teil 4 (Rolle des Arbeitgebers), Teil 5 (vor der Stimmabgabe).
