Wissensvorsprung
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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz, das Bundestariftreuegesetz und 100.000 EUR Schadensersatz wegen Kündigung

Unsere Themen bei „7 Minutes“ in dieser Woche:

Dem Betriebsrat steht bei Fragen der Ordnung des Betriebs ein Mitbestimmungsrecht zu, außerdem bei der Einführung von technischen Einrichtungen, wenn diese vom Arbeitgeber zu einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden können. Diese gesetzlichen Mitbestimmungsrechte dienen häufig als Argument, um eine Zuständigkeit des Betriebsrats auch für datenschutzrechtliche Angelegenheiten zu begründen. Aber ist dieses Verständnis richtig?

Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche das Bundestariftreuegesetz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dieses wird die Vergabepraxis des Bundes grundlegend verändern. Was ist beim Anstreben von Bundesaufträgen künftig zu beachten?

Ein Jurastudent arbeitet in einem Gastronomiebetrieb – geringfügig beschäftigt, überwiegend im Service. Nach drei Jahren fasst er den Plan, einen Betriebsrat zu gründen, und wird kurz darauf in die Küche versetzt. Dort soll er arbeiten – macht er aber nicht. Er fordert Annahmeverzugslohn und lehnt die Küchenarbeit ab. Der Arbeitgeber reagiert mit einer fristlosen Kündigung. Begründung: „beharrliche Arbeitsverweigerung“. Das Landesarbeitsgericht München macht kurzen Prozess – und zwar nicht mit dem Arbeitnehmer, sondern mit der Kündigung und spricht dem Arbeitnehmer EUR 100.000 als Schadensersatz zu. Warum?

Autoren

Tomislav Santon, LL.M.
Rechtsanwalt
counsel
Laura Voß
Rechtsanwältin
associate
Marcel David Kott
Rechtsanwalt
associate

EPISODE 71

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