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Sozialauswahl bei Rentennähe, verlängerte Austrittsdaten im Aufhebungsvertrag und Anhörung bei Verdachtskündigung im Urlaub

In dieser Woche geht es bei „7 Minutes“ um folgende drei Themen: die Sozialauswahl mit rentennahen Mitarbeitern, wie verlängerte Austrittsdaten im Aufhebungsvertrag zum Eigentor werden können und die Anhörung bei Verdachtskündigung – auch im Urlaub?

Bei einem betriebsbedingten Personalabbau müssen Unternehmen regelmäßig eine Sozialauswahl durchführen. Hierbei ist u. a. das Lebensalter der Arbeitnehmer zu berücksichtigen ist, weil ältere Personen oft größere Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Doch was gilt, wenn ältere Mitarbeiter kurz vor der Rente stehen?

Viele Arbeitnehmer verhandeln im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ein Vertragsende, das über die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Doch das kann unter Umständen als befristete Weiterbeschäftigung gewertet werden. Und für eine wirksame Befristung ist ein sachlicher Grund erforderlich. Eine sachgrundlose Befristung ist nämlich ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Die Folge: das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war. Aus dem geplanten Abschluss wird ein neuer Anfang.

Grundsätzlich gilt: Der Kontakt zum Arbeitnehmer während des Urlaubs ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Zum Bespiel aber dann, wenn ein schwerwiegender Verdacht gegen ihn vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Hier gelten enge Fristen. Unter anderem ist der Arbeitnehmer zum Verdacht anzuhören – und zwar regelmäßig innerhalb von einer Woche.

Autoren

Dr. Kerstin Seeger
Rechts­an­wäl­tin
counsel
Dr. Alexa Paehler
Rechtsanwältin
principal-counsel
Ferdinand Groß
Rechtsanwalt
partner
Sonja Günther
Rechtsanwältin
counsel
Tomislav Santon, LL.M.
Rechtsanwalt
counsel
Leonie Madlener
Rechtsanwältin
senior-associate

EPISODE 63

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