Wissensvorsprung
zum Hören.
Wissensvorsprung zum Hören.

Freistellung und Schulung von Betriebsräten rechtssicher gestalten

Unser Podcast für Sie: Im kommenden Jahr stehen turnusmäßig die nächsten Betriebsratswahlen an. Sie haben Fragen hierzu? Dann senden Sie uns diese gern an unsere E-Mail-Adresse 7minutes@kliemt.de. In unserer Folge am 3. Juni greifen wir Ihre Fragen auf!

In unserer heutigen Folge werfen wir einen Blick auf die gesetzeskonforme Freistellung und den Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern.

Betriebsratsmitglieder richtig freistellen – Pflicht statt Kür
Ein Thema, das in vielen Unternehmen häufig für Unsicherheit sorgt. Klar ist: Die Freistellung ist keine freiwillige Extra-Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Werden hier Fehler gemacht, steht schnell der Vorwurf der Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsräten im Raum.

Doch wie wird das Freistellungsvolumen in der Praxis korrekt bemessen?
Das Gesetz sieht eine Freistellung nach Kopfzahl vor – bei Vollzeitkräften ist das in der Regel eindeutig. Komplizierter wird es jedoch, wenn Teilzeitkräfte freigestellt werden sollen.

Wer darf wann, wie lange und auf wessen Kosten zur Betriebsratsschulung?
Wir erklären die Unterschiede zwischen § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG und geben hilfreiche Tipps für Arbeitgeber, um den Überblick zu behalten.

Sie interessieren sich auch dafür, wie Künstliche Intelligenz in HR- und Rechtsabteilungen sinnvoll eingesetzt werden kann? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren Platz bei unserer kostenlosen Veranstaltung „KI in der Praxis: Chancen, Herausforderungen und Lessons Learned für Rechts- und HR-Abteilungen“ – am Dienstag, 17. Juni, ab 18:00 Uhr in Düsseldorf. Alle Infos finden Sie auf unserer Website: www.kliemt.de. Achtung, die Plätze sind begrenzt – seien Sie dabei und melden Sie sich jetzt an: Registrierung.

Autoren

Friederike Welskop
Rechtsanwältin
associate
Hasret Seker
Rechtsanwältin
senior-associate

EPISODE 58

Verwandte Themen