
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis und neues zu virtuellen Aktienoptionen
Update zur konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung
Am 12. November 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass das Konzernprivileg des AÜG keine Anwendung findet, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich mit dem Ziel der Überlassung eingestellt oder beschäftigt wird. Das Urteil sorgte damals für großes Aufsehen – in den Medien war sogar vom „Ende der Konzernleihe“ die Rede. Doch trifft das wirklich zu? Wir erklären, welche Auswirkungen das Urteil tatsächlich auf die Praxis hat.
Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Die Probezeit darf nicht die gesamte Befristungsdauer ausfüllen – mit Ausnahme von besonderen Umständen. Was das für die Vertragsgestaltung bedeutet und worauf Arbeitgeber jetzt besonders achten sollten, klären wir in dieser Folge.
Schon wieder Neues zu virtuellen Aktienoptionen
Virtuelle Aktienoptionen rücken erneut in den Fokus – diesmal im Kontext nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt, welche Einkünfte bei der Berechnung der Karenzentschädigung zu berücksichtigen sind. Für Arbeitgeber bedeutet das: Bei der Gestaltung solcher Wettbewerbsverbote ist besondere Sorgfalt geboten, denn die Einbeziehung virtueller Aktienoptionen kann die Kosten unerwartet in die Höhe treiben.
