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Haftungsfragen bei der Nutzung von KI, arbeitsvertragliche Geheimhaltungsklauseln, Schutz von Mitarbeitern vor Diskriminierungen

Wer haftet bei der Nutzung von KI?
Unternehmen müssen sich bei der Nutzung von KI intensiv mit der KI-Verordnung beschäftigen. Dazu zählt vor allem die Risikoklassifizierung, das Qualitätsmanagement, die technische Dokumentation und die Transparenz. Die Verordnung schweigt jedoch zur wichtigen Frage der Haftung beim Einsatz von KI. Ursprünglich sollten diese Fragen in der KI-Haftungsrichtlinie der EU geklärt werden, doch diese wurde kürzlich zurückgezogen. Was passiert nun, wenn beim Einsatz von KI etwas schiefgeht?

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr – Handlungsbedarf bei arbeitsvertraglichen Geheimhaltungsklauseln
Sind Ihre Geschäftsgeheimnisse gut genug geschützt? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2024 macht deutlich: Für viele Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf. Veraltete oder unzureichende Geheimhaltungsklauseln können gravierende Folgen haben. Wir zeigen auf, was Unternehmen unbedingt beachten müssen.

Mitarbeiter sind auch vor Diskriminierungen durch Dritte zu schützen!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG – schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Arbeitgebern ist es untersagt, ihre Mitarbeiter aus einem dieser Gründe zu benachteiligen. Doch haften Arbeitgeber auch dann, wenn ihre Mitarbeiter durch Dritte diskriminiert werden?

Autoren

Dr. Daniela Quink-Hamdan
Rechtsanwältin
counsel
Dr. Peter Körlings
Rechtsanwalt
counsel
Friederike Welskop
Rechtsanwältin
associate