
Zutrittsrechte von Gewerkschaften, Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern
Zutrittsrechte von Gewerkschaften zu Betrieben
Gewerkschaften benötigen Mitglieder, um in Betrieben Einfluss zu nehmen. Doch wie können sie diese gewinnen und welche Zutrittsrechte unterstützen sie dabei? Gesetzlich geregelt ist lediglich das betriebsverfassungsrechtliche Zutrittsrecht für Gewerkschaften, um ihre Aufgaben wie die Teilnahme an Betriebsversammlungen wahrzunehmen. Die Zulässigkeit des gewerkschaftlichen Zutritts zur Mitgliederwerbung muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Arbeitgeber sollten dabei drei wichtige Punkte beachten.
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
Am 19. Februar entschied das Bundesarbeitsgericht: Ein Arbeitgeber ist schadensersatzpflichtig, wenn er es versäumt, einem Arbeitnehmer rechtzeitig Ziele für eine variable Vergütung vorzugeben. Diese Entscheidung reiht sich in die aktuelle Rechtsprechung zu Zielvereinbarungen ein. Wir werfen einen Blick auf die aktuelle Rechtslage.
Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern
Gerade in Start-ups und inhabergeführten Unternehmen birgt die richtige sozialversicherungsrechtliche Einordung der Geschäftsführer erhebliche Risiken. Eine fehlerhafte Einschätzung kann nicht nur zu hohen Nachzahlungen führen, sondern sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir zeigen auf, worauf es für Geschäftsführern jetzt ankommt.
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