
Neues zum Datenschutz & Konsequenzen bei Verstößen, Beweiswert einer Krankschreibung aus dem Ausland
Neues zum Datenschutz: Die Betriebsvereinbarung verliert an Bedeutung
Wenn Arbeitgeber personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten, dann benötigen sie dafür eine Erlaubnis. Diese kann gemäß Datenschutzgrundverordnung – der DSGVO – und gemäß Bundesdatenschutzgesetz auch in einer Betriebsvereinbarung erteilt werden. Betriebsräte und Arbeitgeber können dort also festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Erhebung oder Speicherung von Mitarbeiterdaten erfolgen darf. Doch was bedeutet das aktuelle EuGH-Urteil für die Praxis?
Datenschutzverstöße und ihre arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten – und Verstöße können gravierende Folgen haben. Nicht nur Unternehmen drohen Bußgelder und Reputationsschäden, auch Mitarbeiter müssen sich an die Vorgaben halten. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die unerlaubte Weiterleitung sensibler Daten an eine private E-Mail-Adresse eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Wie können Arbeitgeber Datenschutzverstöße frühzeitig erkennen und verhindern?
„Krank im Urlaub“ – Erschütterung des Beweiswertes einer Krankschreibung aus dem Ausland
Sonne, Strand, Palmen – und ganz plötzlich eine Krankmeldung. Das klingt für viele Unternehmen verdächtig. Möchte der Mitarbeiter seinen Urlaub mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängern oder ist er tatsächlich arbeitsunfähig? Und wann kann der Beweiswert einer „AU“ aus dem Ausland erschüttert werden?
