Praxisfragen zu Freelancern, Kündigungsschutz von Risikoträgern, straffällige Mitarbeiter
Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter bei demselben Unternehmen – geht das?
Das Bundesarbeitsgericht erlaubt dies, sofern das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht für das freie Dienstverhältnis gilt. Bestimmt das Unternehmen jedoch Inhalt, Zeit, Dauer oder Ort der zusätzlichen Tätigkeiten, ist ein paralleler Einsatz als freier Mitarbeiter ausgeschlossen. In der praktischen Umsetzung sollten Unternehmen daher drei wichtige Aspekte beachten.
Finanzsektor – Weniger Kündigungsschutz für Topverdiener
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll den abgesenkten Kündigungsschutz für Risikoträger mit Topgehältern auf den gesamten Finanzsektor ausweiten. Wir geben einen Überblick.
Wenn Arbeitnehmer zu Straftätern werden
Begeht ein Mitarbeiter eine Straftat, kann dies das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören. Aus Arbeitgebersicht bleibt oft nichts anderes übrig, als eine Kündigung in Erwägung zu ziehen. Die Begehung einer Straftat kann grundsätzlich einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen. Doch welche Umstände rechtfertigen den Ausspruch einer Kündigung?