Wissensvorsprung
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Rückzahlungsklauseln, Hinweisgeberschutz und arbeitsrechtliche Maßnahmen nach Cybervorfällen

1. Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Warum kleine Fehler teuer werden können

Zunächst befassen wir uns mit den Anforderungen an wirksame Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten. Obwohl solche Vereinbarungen für viele Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Weiterbildungsinvestitionen darstellen, scheitern sie in der Praxis häufig an unklaren Formulierungen oder einer unzureichenden Berücksichtigung besonderer Fallkonstellationen. Die Folge erläutert, warum unterschiedliche Beendigungsgründe differenziert geregelt werden sollten, welche Bedeutung Ausnahmetatbestände wie eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit haben und weshalb Unternehmen genau prüfen müssen, welche Kosten überhaupt wirksam in eine Rückzahlungsverpflichtung einbezogen werden können.

2. Hinweisgeberschutz und Betriebsratsanhörung: Welche Informationen müssen Arbeitgeber offenlegen?

Außerdem werfen wir einen Blick auf das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutzgesetz und Betriebsratsanhörung im Kündigungsverfahren. Kommt es infolge einer internen Hinweismeldung zu einer Kündigung, stellt sich häufig die Frage, welche Informationen dem Betriebsrat im Rahmen seiner Anhörung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Folge beleuchtet die Informationspflichten des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG und zeigt auf, welche Grenzen das Hinweisgeberschutzgesetz bei der Weitergabe von Meldungen und Angaben zur Identität von Hinweisgebern setzt. Dabei wird erläutert, warum die Mitteilung der Kündigungsgründe nicht automatisch die Vorlage der zugrunde liegenden Hinweisgebermeldung erfordert.

3. Arbeitsrechtliche Maßnahmen nach einem Cybervorfall

Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit im Unternehmen widmen wir uns darüber hinaus den arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach einem Cybervorfall. Wenn Accounts auffällig werden, Endgeräte kompromittiert sind oder sensible Tätigkeitsbereiche betroffen sein könnten, müssen Arbeitgeber häufig kurzfristig reagieren. Die Folge zeigt, unter welchen Voraussetzungen Zugriffsbeschränkungen, Umsetzungen oder Freistellungen zulässig sein können und welche Anforderungen dabei an Anlass, Verhältnismäßigkeit und Dokumentation gestellt werden. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats beleuchtet und eingeordnet, unter welchen Voraussetzungen arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht kommen können.

Autoren

Emil Schneider
Rechtsanwalt
associate
Katja Giese
Rechtsanwältin
partnerin
Florian Selinger
Florian Selinger
Rechtsanwalt
associate

EPISODE 126

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