Vergütung durch KI, Mitbestimmung bei KI-Agenten und Datendiebstahl durch Arbeitnehmer
1.Vergütungssysteme im Wandel: Die Rolle des EU AI-Acts
Beim Einsatz von KI für Vergütungsentscheidungen, etwa Performance-Scoring als Grundlage für Bonuszahlungen, treffen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und der EU AI-Act unmittelbar aufeinander. Während Erstere Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergütung verlangt, fordert der AI-Act bei Hochrisiko-KI-Systemen Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und menschliche Kontrolle. Black-Box-Modelle werden dadurch schwerer zu rechtfertigen, zumal KI bestehende Datenverzerrungen übernehmen und Ungleichheiten fortschreiben kann. Unternehmen sollten daher auf transparente Vergütungslogik achten und Verantwortlichkeiten zwischen HR, Technologie und Compliance klar regeln.
2.KI-Agenten im Betrieb: Wann ist der Betriebsrat gefragt?
KI-Agenten übernehmen zunehmend eigenständig Aufgaben im Unternehmen. Sie bilden keine eigene Kategorie, sondern unterliegen als „technische Einrichtung“ der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – entscheidend ist, ob Daten mit Rückschlüssen auf Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden verarbeitet werden. Die KI-Verordnung der EU regelt eigenständig Risikoklassen und Arbeitgeberpflichten, verschafft dem Betriebsrat aber kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht. Arbeitgeber sollten den Anwendungsbereich ihrer Agenten daher sauber definieren.
3.Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 12 unserer Podcast-Sonderreihe
Nach dem Mitarbeiterscreening in Teil 1, Alternativen zur Kurzarbeit in Teil 2, Vergütungsrechtlichen Stellschrauben in Teil 3, Kostensenkung durch Vermeidung tariflicher Vorgaben in Teil 4, Personalabbau trotz oder nach Kurzarbeit in Teil 5, dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen in Teil 6, Politischen Meinungsäußerungen im Unternehmen in Teil 7, Verdeckten Cyberbedrohungen im internationalen IT-Recruiting in Teil 8, Verschlechternden Betriebsvereinbarungen in Teil 9, Mobile Arbeit im Ausland in Teil 10 und Elternteilzeit, Kündigungsschutz bei gestaffelter Elternzeit und Betriebsvereinbarungen zu Cyberangriffen in Teil 11 widmen wir uns in Teil 12 dem Thema Datendiebstahl durch Arbeitnehmer. Geopolitische Krisen wirken sich zunehmend auf das Verhalten von Beschäftigten aus: Politische Überzeugungen oder Loyalitätskonflikte können zur unsachgemäßen Weitergabe sensibler Daten führen. Werden Unternehmensdaten entzogen, ist schnelles Handeln gefragt – von der Sperrung von Zugängen über die Sicherung von IT-Spuren mittels Legal Hold bis zur Prüfung datenschutzrechtlicher Meldepflichten. Je nach Schwere des Verstoßes kann eine außerordentliche Tat- oder Verdachtskündigung erforderlich sein.
