Beschäftigung von Reservisten, Teil 10 unserer Sonderreihe „Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten"
Was passiert, wenn der Staat auf einmal Zugriff auf Ihre Belegschaft nimmt und wie mobil dürfen Mitarbeiter in Krisenzeiten überhaupt noch aus dem Ausland arbeiten? Zwei Fragen, die Arbeitgeber zunehmend beschäftigen.
1. Die Beschäftigung von Reservisten – Neuerungen durch den Gesetzesentwurf des Reservestärkungsgesetzes
Für die rund 860.000 Reservisten in Deutschland gilt bislang das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Der Entwurf des Reservestärkungsgesetzes will das ändern und ersetzt die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers durch ein bloßes Anhörungsrecht. Wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet, wenn sie den Ausfall zentraler Mitarbeiter durch Einziehung künftig nicht mehr aktiv steuern können?
2. Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 10 unserer Podcast-Sonderreihe
Nach dem Mitarbeiterscreening in Teil 1, Alternativen zur Kurzarbeit in Teil 2, Vergütungsrechtlichen Stellschrauben in Teil 3, Kostensenkung durch Vermeidung tariflicher Vorgaben in Teil 4, Personalabbau trotz oder nach Kurzarbeit in Teil 5, dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen in Teil 6, Politischen Meinungsäußerungen im Unternehmen in Teil 7, Verdeckten Cyberbedrohungen im internationalen IT-Recruiting in Teil 8 und Verschlechternden Betriebsvereinbarungen in Teil 9 widmen wir uns jetzt dem Thema Mobile Arbeit im Ausland. Beschäftigte haben keinen Anspruch darauf, ihre Tätigkeit aus dem Ausland zu erbringen – Arbeitgeber können mobiles Arbeiten im Ausland aber erlauben. Doch was ist in geopolitischen Krisenzeiten? Wie weit reicht das Direktionsrecht, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, und was gilt eigentlich lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich?
