Experten-Taskforce und Hotline-Service für Arbeitgeber in Corona-Krise
Die Corona-Krise stellt Unternehmen vor zahlreiche wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen. Diese erfordern teils sehr schnelles Handeln. Als verlässlicher Partner für Arbeitgeber bietet KLIEMT.Arbeitsrecht moderne und unkomplizierte Wege der Unterstützung* in der für Unternehmen außergewöhnlichen Krisensituation. Hierzu gehört neben den stets aktuellen Beiträgen zur Corona-Krise in unserem Blog insbesondere Folgendes:
1. Leitfaden Epidemie – Pandemie – Coronavirus
Sie benötigen einen detaillierten Guide für Ihre HR-Abteilung oder Ihre Mitarbeiter mit Verhaltensregeln und rechtlichen Einordnungen der wichtigsten Themen?
Mit unserem umfangreichen und laufend aktualisierten Dokument geben wir Ihnen einen Leitfaden und Muster an die Hand, um typische Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und allgemein dem Pandemiefall zu beantworten und zugleich praktische und rechtliche Hinweise zu geben.
Falls Sie den Leitfaden erhalten möchten, melden Sie sich bei unserer Corona-Taskforce per E-Mail, per Telefon (s.u.) oder bei Ihren gewohnten Ansprechpartnern.
2. Corona-Taskforce-Hotline
Sie haben drängende Fragen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Corona-Krise? Hierfür haben wir unsere Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist mit unseren arbeitsrechtlichen Top-Experten be-setzt, die Ihnen schnell und mit praxisbewährten Lösungen weiterhelfen.
Sie erreichen unsere Corona-Taskforce-Hotline unter folgenden Telefonnummern:
+49 (0) 211 88288-117
Oder per Mail unter corona.taskforce@kliemt.de
3. Kurzarbeit während der Corona-Krise
Ihre Aufträge brechen weg, die Kunden bleiben aus und Sie wollen Kurzarbeit einführen?“ – Wir beraten Sie gerne bei der Einführung der Kurzarbeit.
- Was sind die Voraussetzungen?
- Wie sollte eine Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung ausgestaltet sein?
- Bedürfen Sie der Mitwirkung Ihrer Mitarbeiter?
- Wo wird Kurzarbeit beantragt?
Sie bevorzugen eine schnelle Ersteinschätzung? Nutzen Sie hierfür unser HRtool.
Bei unserer Beratung berücksichtigen wir die gesetzgeberischen Maßnahmen vom 13. März 2020. Danach werden nach derzeitigem Stand Arbeitgeber ab April 2020 unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit nutzen können. Kurzarbeitergeld kann dann bereits beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem sollen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ganz oder teilweise erstattet bekommen.
Weitere Informationen zur Einführung von Kurzarbeit und notwendige Dokumente erhalten Sie bei unserer Corona-Taskforce per E-Mail oder über die Hotline (siehe oben).
*Unser Serviceangebot dürfen wir nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erbringen. Auch hierzu informiert Sie gerne unsere Corona-Taskforce per E-Mail oder über die Hotline ( +49(0)211 88288-117 )