Mitarbeitervergütung, sonstige Leistungen


Wir beraten Sie mit Ius Laboris bei der Gestaltung und Harmonisierung von internationalen Vergütungssystemen.

Unsere Leistungen:

  • Internationale Vergütungsaudits, z. B. in (teil-)regulierten Branchen
  • Einführung, Harmonisierung und Optimierung von internationalen Vergütungssystemen (z. B. Bonuspläne und Aktienoptionen) auch unter Berücksichtigung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten
  • Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten (lokal und international)



Mitarbeiter- und Führungskräftevergütung: Die Vergütung von Mitarbeitern und Führungskräften ist eines der wichtigsten Elemente für international agierende Unternehmen. Schließlich geht es bei den Zahlungen an Mitarbeiter um eine Vielzahl von Elementen, deren Balance in einem internationalen Umfeld sichergestellt werden muss: Gehalt, Mindestlohn, Urlaubsgeld, Sozialversicherung, Sachleistungen, Aktienoptionen und Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei so vielen Faktoren, die es zu managen gilt, arbeiten unsere Klienten gemeinsam mit uns und unseren Ius Laboris-Partnerkanzleien zusammen, um Probleme zu antizipieren, bevor sie auftreten. Wir wissen, dass wettbewerbsfähige Regelungen zu Vergütung und sonstigen Leistungen von grundlegender Bedeutung für die Gewinnung von Spitzenkräften sind und bieten praxistaugliche Lösungen, um Ihre Belegschaft zu fördern.

Mitarbeiterleistungen rund um den Globus: Die größte Herausforderung für internationale Arbeitgeber besteht nicht nur darin, dass sich die gesetzlichen Anforderungen rasch ändern, sondern auch darin, dass sie sich von Land zu Land unterscheiden. Klienten mit internationaler Präsenz vertrauen auf unseren nahtlosen Service und die Expertise der Ius Laboris-Partnerkanzleien in aller Welt. Wir beraten Sie sowohl lokal als auch grenzüberschreitend in sämtlichen Fragen der Mitarbeiterleistungen und -entschädigungen.

Internationales Sozialversicherungsrecht: Unser Ziel ist es, unsere Klienten über alle wichtigen Themen, die ihr Geschäft betreffen, auf dem Laufenden zu halten. Der Ius Laboris Leitfaden zu den sozialen Sicherheitssystemen vergleicht die Prozentsätze und Arten der sozialen Sicherheitssysteme in 40 Ländern und gibt Auskunft darüber, was das jeweilige System abdeckt, ob es Obergrenzen oder Schwellenwerte für die Zahlung gibt und was sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu zahlen haben.