Isabell Flöter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht
Charlottenstraße 42
10117 Berlin
T +49 (0) 30 887154-70
F +49 (0) 30 887154-20
E isabell.floeter@kliemt.de
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Counsel
KLIEMT.Arbeitsrecht
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10117 Berlin
T +49 (0) 30 887154-70
F +49 (0) 30 887154-20
E isabell.floeter@kliemt.de
Isabell Flöter berät nationale und internationale Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht. Sie ist erfahren in der Betreuung von Kündigungsschutzstreitigkeiten und Unternehmenstransaktionen sowie in der Erstellung und Gestaltung von Arbeits-, Änderungs-, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen. Eine besondere Expertise von Isabell Flöter liegt im Bereich der HR-Compliance zu Nachhaltigkeitsaspekten. Zu diesem Themenkomplex veröffentlicht sie regelmäßig in Fachzeitschriften und ist Mitglied in der Fokusgruppe „ESG“ (Environmental Social Governance) bei KLIEMT.Arbeitsrecht.
Kurzvita
- Studium an der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt „Arbeits- und Versicherungsrecht“
- Seit 2017 bei KLIEMT.Arbeitsrecht
- Vor Beginn des Referendariats Unterstützung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei rechtspolitischen Themen, insbesondere bei den Arbeiten im Rechtsausschuss
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
- Referendariat u.a. bei der Lufthansa Technik AG im Bereich Compensation & Benefits/Labour Relations
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Veröffentlichungen.
- Pay Transparency vs. Privacy Protection: Offenlegungspflichten unter der ETRL
in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 2, Kapitel 3.2, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft - Nachhaltigkeit in die Vergütungspolitik integrieren
in: Arbeitsrechtliche ESG-Strategien: Nachhaltigkeitstransformation gestalten und Compliance sicherstellen, Teil 1, Kapitel 2.1, Till Heimann (Hrsg.), 1. Auflage 2026, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft - Wer ist der richtige Ansprechpartner im Restrukturierungsprozess?
Praxishinweise für die betriebliche Mitbestimmung, RestructuringBusiness 04/2025 - Lösungsvorschläge zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie für den deutschen Gesetzgeber
BB 2025, 2164-2175
- Die Entgelttransparenzrichtlinie und der Datenschutz – Ein unlösbarer Widerspruch?
ArbRB 2025, 120-124 - Beiträge für die Beratungspraxis: Mitbestimmung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
ArbRB 2024, 29-32 - Beiträge für die Beratungspraxis: Die Umsetzung des LkSG im betrieblichen Kontext
ArbRB 2023, 304-307 - Beiträge für die Beratungspraxis: ESG-Compliance arbeitsrechtlich umsetzen
ArbRB 2023, 86-89 - Praxishinweise: Reaktion des Arbeitgebers auf einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO
BB 2022, 1141 - Environmental Social Governance in die Vergütungspolitik integrieren: Nachhaltig, motivierend und compliant
AuA 2022, 46-49 - Neue Herausforderungen für die Mitbestimmung durch ESG (Environmental Social Governance)
ESG 2022, 138-140 - Diversity-Förderung im Unternehmen – Strategien entwickeln und rechtlich umsetzen
KAV Berlin ArbeitgeberInfo 07/2022 - Löschfristen im Beschäftigungsverhältnis – Vorgaben der DS-GVO und deren Umsetzung
KAV Berlin ArbeitgeberInfo 07/2021 - Betriebliche Weihnachtsfeier mit 2G-Konzept – Rechtliche Hindernisse und Möglichkeiten der Umsetzung
ArbRB 2021, S1 (Online) - WhatsApp-AUB: Überblick zum aktuellen Diskurs und Praxistipps für Arbeitgeber
SPA 2020, 33 ff. - Arbeitsfähigkeit widerlegen – Die ärztliche Eignungsuntersuchung
AuA 2019, S. 212-214 - Was tun gegen Rassismus im Unternehmen?
Human Resources Manager, Heft 05/2019 - Klick Dich krank? Der Beweiswert von Online-AU-Bescheinigungen,
ArbR Aktuell 2019, 501 ff
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- Handelsblatt/Best Lawyers-Ranking 2026: „One to watch“ (Arbeitsrecht)
Komplexe Fragen? Unsere Stärke. Innovation? Unser Weg und Anspruch.
Mit Kreativität, Weitblick und viel Erfahrung gestalten wir für Sie heute die Lösungen,
die morgen den Unterschied machen.
