Christoph Seidler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Principal Counsel

KLIEMT.Arbeitsrecht
Katharinenstraße 25
20457 Hamburg
T +49 (0) 40 5719983-50
F +49 (0) 40 5719983-55
E christoph.seidler@kliemt.de
Christoph Seidler berät nationale und internationale Mandanten in erster Linie zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen (auch im Rahmen von Einigungsstellen), in der Gestaltung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen (insbesondere im Zusammenhang mit Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Betriebsübergängen nach § 613a BGB), sowie in der Führung von arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren. Darüber hinaus gehören die Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverträgen, insbesondere mit Führungskräften, zu seinen Schwerpunkten. Er ist Mitglied der Fokusgruppen "Private Equity/M&A" und "ESG".
„Gute Erfahrung mit Fachwissen und strategischer Kompetenz“
JUVE Handbuch 2020/21

Kurzvita


  • Bei KLIEMT.Arbeitsrecht seit 2019
  • Zuvor mehrere Jahre in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Latham Watkins in Hamburg und München
  • Im Referendariat arbeitsrechtliche Stationen in Hamburg und Paris

Sprachen


  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Veröffentlichungen


  • Social-Governance-Berichterstattung: Welche Herausforderungen den Finanzsektor durch die CSRD erwarten
    Private Banking Magazin
  • Environmental Social Governance im Arbeitsrecht
    Human Resources Manager
  • Die Kurzarbeit während laufendem Personalabbau
    NZA 2021, 97
  • Einseitige Anordnung von Homeoffice – ist das zulässig?
    Human Resources Manager online, 21.1.2021
  • Die betriebsbedingte Beendigungskündigung während Kurzarbeit
    NZA 2020, 1227
  • Betriebsbedingte Kündigungen bei anderweitig freien Arbeitsplätzen
    NZA 2018, 201
  • Den Gesundheitsschutz regeln
    Haufe.personalmagazin 1/2018, 79
  • „Asklepsios“ – Anm zu. EuGH v. 27.4.2017 – Rs. C-680/15 u.a.
    EWiR 2017, 441
  • „Eschenbrenner“ – Anm zu. EuGH v. 2.3.2017 – Rs. C-496/15 u.a.
    EWiR 2017, 317
  • Neue Formvorschriften für Anzeigen und Erklärungen – (ungewollte?) Auswirkungen im Arbeitsrecht
    NJW 2016, 2153
  • Die tarifvertragliche und schuldrechtliche Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern
    RdA 2015, 399


ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Referenzen und Auszeichnungen


  • Aufsteiger im Arbeitsrecht (bis 40 Jahre)
    (JUVE Handbuch 2020/2021)