Dr. Markus Bohnau
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88288-145
F +49 (0) 211 88288-200
E markus.bohnau@kliemt.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
KLIEMT.Arbeitsrecht
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
T +49 (0) 211 88288-145
F +49 (0) 211 88288-200
E markus.bohnau@kliemt.de
Markus Bohnau berät Unternehmen aller Branchen insbesondere zu kollektivarbeitsrechtlichen Themen und verhandelt mit Betriebsräten sowie Gewerkschaften, insbesondere bei (Post-Merger) Umstrukturierungen und Outsourcing-Projekten – auch grenzüberschreitend. Weitere Schwerpunkte sind die arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen (inkl. Due Diligence und Harmonisierung von Arbeitsbedingungen) sowie die arbeitsrechtliche Beratung im Profisport, vor allem bei Transfers im Berufsfußball.
"International sehr erfahren und sehr strategisch"
"Excellent strategist" who "truly partners with his clients"
Kurzvita
- Rechtsanwalt seit 1998
- Seit 2004 bei KLIEMT.Arbeitsrecht
- Zuvor Rechtsanwalt in der arbeitsrechtlichen Practice Group einer internationalen Wirtschaftskanzlei; in München, London und Düsseldorf, dort als arbeitsrechtlicher Standortleiter. Davor in einer mittelständischen Kanzlei mit Fokus auf nationale und internationale Fußballtransfers.
- Promotion zum Thema „Der Vereinswechsel des Lizenzfußballspielers in arbeitsrechtlicher Betrachtung“
- Mitglied des Ius Laboris Executive Committee
- Leiter des Ius Laboris Quality Committee
- Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht, Duale Hochschule Baden-Württemberg (Mannheim)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- European Employment Lawyers Association (EELA)
Veröffentlichungen
- Sozialplanabfindung, Klageverzichtsprämie und Kappung
RestructuringBusiness 1/2024 - Zuordnung von Arbeitnehmern beim Betriebsübergang – „Wet Lease-Entscheidungen“
ZAU 1/2024 - Übernahme von Fortbildungskosten – Rückzahlungsklauseln auf dem Prüfstand
ZAU 11-12/2023 - Personalabbaumaßnahmen erfolgreich umsetzen – Interessenausgleich mit Namensliste – Chancen und Risiken für Restrukturierungsprojekte
RestructuringBusiness 3/2023
- Nicht nur im Profifußball – Befristung, Entfristungsklage und vertragliches Wettbewerbsverbot
ZAU 8/2023 - Betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten bei Carve-Outs – ein Überblick
ZAU 2/2023 - Umweltfreundliches Reisen – Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen
ZAU 9/2022, S. 586-588 - Auf Kooperation setzen – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung nachhaltiger Maßnahmen im Unternehmen
Deutscher AnwaltSpiegel 17/2022 - Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in der BAG-Rechtsprechung
ZAU 6/2022 - Die Hürden des Massenentlassungsverfahrens sicher überwinden, Entwicklung der Rechtsprechung zu §§ 17 ff. KSchG – zusätzliche Restrukturierungsanforderungen
RestructuringBusiness 2/2022 - Das Recht des Arbeitgebers auf Akteneinsicht in die Betriebsratswahlunterlagen
ZAU 3/2022 - „Dem Arbeitgeber sind die Hände gebunden“, Interview zum „Fall Mertesacker“
Personalwirtschaft Online-Ausgabe, 15.05.2018 - Der Vereinswechsel des Lizenzfußballspielers in arbeitsrechtlicher Betrachtung 2003
ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN
Referenzen und Auszeichnungen
- „strong Expertise“, „formidable advocat“ (Who’s Who Legal 2018)
- Empfohlen als einer von „Deutschlands besten Anwälten“
(Handelsblatt/Best Lawyers 2017, 2016 und 2015) - „Seit Jahren erfolgreiche u. ausgezeichnete Zusammenarbeit“ (Mandant)
(JUVE Handbuch 2017/2018) - „Certainly one of the best in collective labour law“
(Who’s Who Legal 2017) - „Häufig empfohlen“
(JUVE Handbuch 2018/2019, 2017/2018, 2016/2017, 2015/2016, 2014/2015 und 2013/2014) - „Praised as an excellent strategist who truly partners with his clients“
(Who’s Who Legal 2016) - „Guter Stratege“ (Wettbewerber)
(JUVE Handbuch 2015/2016) - „Well respected and a great asset to clients“
(Who’s Who Legal 2015)